Sanierung macht Ihr Gebäude besser, aber Ihre AfA schlechter. Denn Modernisierungen verlängern die Restnutzungsdauer. Wann Sie trotzdem sanieren sollten und warum der Zeitpunkt des Gutachtens entscheidend ist.
Umfassende Modernisierungen verschieben das fiktive Baujahr eines Gebäudes nach vorne und verlängern dadurch die Restnutzungsdauer; der Modernisierungsgrad wird über ein Punkteverfahren für Dach, Fenster, Heizung, Sanitär, Elektroinstallation und Fassadendämmung bewertet.
Die ImmoWertV kennt ein Punktemodell: Je umfangreicher die Modernisierung, desto stärker wird das fiktive Baujahr nach vorne verschoben und desto länger die Restnutzungsdauer.
Bis zu 20 Merkmale werden bewertet (Auszug):
| Merkmal | Nicht modernisiert | Modernisiert |
|---|---|---|
| Dacherneuerung | 0 Pkt. | 2 Pkt. |
| Fenster | 0 Pkt. | 2 Pkt. |
| Heizungsanlage | 0 Pkt. | 2 Pkt. |
| Elektroinstallation | 0 Pkt. | 1 Pkt. |
| Sanitärinstallation | 0 Pkt. | 1 Pkt. |
| Wärmedämmung Fassade | 0 Pkt. | 2 Pkt. |
Die Gesamtpunktzahl bestimmt den Modernisierungsgrad (0 = nicht modernisiert, 20 = kernsaniert) und damit die Verschiebung des fiktiven Baujahrs.
Für Vermieter stellt sich hier eine wichtige Frage:
Das bedeutet nicht, dass man auf Sanierung verzichten sollte. Aber der Zeitpunkt des Gutachtens ist wichtig: Ideal ist die Gutachtenerstellung vor einer größeren Modernisierung.
Renovierungskosten innerhalb von 3 Jahren nach Kauf, die 15 % des Gebäudewerts überschreiten, werden zu aktivierungspflichtigen Herstellungskosten umqualifiziert. Details: Die 15 %-Falle.
Die ImmoWertV 2022 enthält eine detaillierte Modernisierungstabelle. Jedes Merkmal wird mit 0 bis 2 Punkten bewertet, maximal 20 insgesamt. Hier die wichtigsten:
| Merkmal | Max. Punkte | Relevante Maßnahmen |
|---|---|---|
| Dach (Eindeckung) | 2 | Neueindeckung mit moderner Dämmung |
| Dach (Ausbau und Dämmung) | 2 | Ausbau mit Zwischensparrendämmung |
| Fenster und Außentüren | 2 | Dreifachverglasung, Wärmeschutzverglasung |
| Leitungssysteme (Strom) | 1 | Erneuerung Elektroinstallation |
| Leitungssysteme (Wasser, Heizung) | 2 | Erneuerung Heizung und Sanitär |
| Wärmedämmung Fassade | 2 | WDVS oder Kerndämmung |
| Grundrissgestaltung | 1 | Grundrissveränderungen durch Umbau |
| Innenausbau | 2 | Böden, Türen, Treppe erneuert |
| Sanitärausstattung | 2 | Bäder vollständig erneuert |
| Energieversorgung | 2 | Photovoltaik, Wärmepumpe, Fernwärme |
Nicht jede Maßnahme hat den gleichen Effekt. Manche verschieben das fiktive Baujahr um Jahrzehnte, andere kaum merklich. Die größten RND Verlängerer:
Weniger Einfluss haben kosmetische Maßnahmen: neue Böden, frischer Anstrich. Fließt in die Bewertung ein, bewegt die RND aber kaum.
Aus der Punktzahl leitet der Gutachter ein fiktives Baujahr ab, das irgendwo zwischen dem echten Baujahr und heute liegt. Vereinfacht:
Fiktives Baujahr = Tatsächliches Baujahr + (Modernisierungspunkte × Verlängerungsjahre pro Punkt)
Wie stark die Verjüngung ausfällt, hängt vom Gebäudealter und der GND ab (Anlage 2 ImmoWertV). Ein 60 Jahre altes Gebäude mit GND 80 und 10 von 20 Modernisierungspunkten? Fiktives Baujahr verschiebt sich um 15 bis 20 Jahre, das Gebäude wird also fiktiv auf 40 bis 45 Jahre verjüngt.
Konsequenz: RND = GND minus fiktives Alter. Je jünger das Gebäude fiktiv wird, desto länger die RND und desto weniger bringt eine Verkürzung per Gutachten.
Steuerlich betrachtet ist Sanierung erstmal schlecht für die AfA: längere RND, weniger Abschreibung pro Jahr. Trotzdem gibt es gute Gründe, trotzdem zu sanieren:
Die steuerlich optimale Strategie ist: Restnutzungsdauer Gutachten erstellen vor der Sanierung (maximale AfA auf die alte Substanz), dann sanieren und die Sanierungskosten entweder als Werbungskosten abziehen oder über die verlängerte RND abschreiben.
Eine einheitliche gesetzliche Definition gibt es nicht. Als übliche Grenze gilt eine Punktzahl von 14 bis 16 von 20 möglichen Punkten. Bei diesem Modernisierungsgrad wird das Gebäude in der Bewertung einer nahezu vollständigen Neuerrichtung gleichgestellt und das fiktive Baujahr erheblich nach vorne verschoben. Unterhalb dieser Schwelle ist die Wirkung auf die RND deutlich geringer.
Ja, selbstverständlich. Der Gutachter bewertet den Gebäudezustand zum Stichtag der Bewertung, unabhängig davon, wer die Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt hat. Entscheidend ist, was wann modernisiert wurde und in welchem Zustand sich die jeweiligen Bauteile zum Bewertungsstichtag befinden.
Idealerweise vor einer umfangreichen Sanierung, da die Restnutzungsdauer vor der Modernisierung typischerweise kürzer ist und damit die AfA höher.
Ja. Eine neue Heizungsanlage bringt typischerweise 2 Modernisierungspunkte und kann das fiktive Baujahr um mehrere Jahre nach vorne verschieben.
Von der Grundformel bis zum finanzamttauglichen Ergebnis: So berechnen Sie die Restnutzungsdauer Ihres Gebäudes Schritt ...
Die maßgeblichen Tabellen für die Gesamtnutzungsdauer aller Gebäudetypen nach BewG und ImmoWertV mit Modernisierungsta...
Das Sachwertverfahren ist die meistgenutzte Methode für Restnutzungsdauer Gutachten. So funktioniert die Alterswertminde...
Lohnt sich ein Gutachten für Ihre Immobilie? Finden Sie es in 2 Minuten heraus. Kostet nichts, verpflichtet zu nichts.
Kostenlose ErsteinschätzungAfA, Restnutzungsdauer, Gesamtnutzungsdauer, § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG, ImmoWertV, das BFH Urteil IX R 25/19 und weitere Begriffe erklären wir kompakt und an einem Ort im Glossar.
Zum Glossar Nutzungsdauer Gutachten →Schreiben Sie uns – wir antworten innerhalb von 24 Stunden. Kostenlose Ersteinschätzung inklusive.