Preise Ratgeber Kostenlose Ersteinschätzung
Höhere Abschreibung

Nutzungsdauer Gutachten.

Weniger Steuern. Mehr Rendite.

Ihre Immobilie ist älter als 30 Jahre? Dann zahlen Sie wahrscheinlich zu viel Steuern. Ein Nutzungsdauer Gutachten bringt Vermietern oft mehrere tausend Euro pro Jahr zurück.

✓ Gutachten von DIN 17024 zertifizierten Sachverständigen
✓ Lieferung in 10 Werktagen

In 4 Schritten zur höheren Abschreibung

Vom ersten Kontakt bis zum fertigen Gutachten vergehen selten mehr als zwei Wochen. So läuft es ab:

01

Ersteinschätzung

Sie senden uns die Eckdaten. Wir prüfen kostenlos, ob sich ein Gutachten lohnt.

02

Datenerhebung

Fotos, Unterlagen und Fragebogen alles digital, kein Vor Ort Termin nötig.

03

Gutachten

Zertifizierte Sachverständige ermitteln die Restnutzungsdauer nach anerkannten Verfahren.

04

Finanzamt

Sie reichen das Gutachten ein. Die höhere AfA wird sofort wirksam.

Kostenlose Ersteinschätzung

Was uns von anderen Anbietern unterscheidet

Unsere Gutachten werden vom Finanzamt anerkannt. Das ist kein Versprechen, das ist unser tägliches Geschäft. Was uns konkret unterscheidet:

01

Finanzamt Erfahrung

Bundesweit tätig, wir kennen die Anforderungen der Finanzämter in allen Bundesländern.

02

Geld zurück Garantie

Wird Ihr Gutachten nicht anerkannt, erstatten wir die kompletten Kosten.

03

Schnelle Lieferung

Standard 10 Werktage. Express Service in 5 Tagen verfügbar.

04

Digitaler Prozess

Kein Vor Ort Termin nötig. Sie schicken uns Fotos und einen kurzen Fragebogen, der Rest läuft digital.

05

Rechtssicher

Unsere Gutachten entsprechen dem BMF Schreiben und der BFH Rechtsprechung.

06

Transparente Kosten

Festpreis ohne versteckte Gebühren. Kosten im Vergleich.

Kostenlose Ersteinschätzung

Kein Risiko für Sie

Wenn das Finanzamt Ihr Gutachten nicht anerkennt, bekommen Sie Ihr Geld zurück. So einfach ist das.

01

Geld zurück Garantie

Wird das Gutachten vom Finanzamt nicht anerkannt, erstatten wir 100 % der Kosten ohne Wenn und Aber.

02

Einspruchs Unterstützung

Bei Rückfragen oder Einsprüchen des Finanzamts unterstützen wir Sie kostenlos bis zur Anerkennung.

03

Festpreis Garantie

Der vereinbarte Preis gilt, keine versteckten Kosten, keine Nachberechnungen.

Kostenlose Ersteinschätzung

Was Ihr Gutachten wert ist

Schieben Sie die Regler auf Ihre Werte und sehen Sie, was bei Ihnen drin ist.

Kaufpreis480.000 €
Baujahr1968
Gebäudeanteil72 %
Steuersatz42 %
Standard AfA (2 %, 50 Jahre)6.912 €/Jahr
Mit RND Gutachten (ermittelt)16.384 €/Jahr
Ihre jährliche Steuerersparnis
3.980 €
Über 10 Jahre: 39.800 € • Amortisation: 3 Monate

Was andere Vermieter sparen

Jedes dieser Gutachten haben wir tatsächlich erstellt. Vielleicht ist ein Fall dabei, der Ihrer Immobilie ähnelt.

Mehrfamilienhaus
München-Sendling
MFH, Baujahr 1931, 520 m², 6 WE
Kaufpreis1.350.000 €
Gebäudeanteil850.000 €
RND Gutachten19 Jahre
Standard AfA17.000 €/J.
AfA mit Gutachten44.737 €/J.
11.590 €
jährliche Steuerersparnis (42 %)
Eigentumswohnung
Berlin-Prenzlauer Berg
ETW, Baujahr 1907, 92 m²
Kaufpreis460.000 €
Gebäudeanteil295.000 €
RND Gutachten24 Jahre
Standard AfA5.900 €/J.
AfA mit Gutachten12.292 €/J.
2.685 €
jährliche Steuerersparnis (42 %)
Einfamilienhaus
Hamburg-Bergedorf
EFH, Baujahr 1968, 172 m², vermietet
Kaufpreis390.000 €
Gebäudeanteil240.000 €
RND Gutachten26 Jahre
Standard AfA4.800 €/J.
AfA mit Gutachten9.231 €/J.
1.858 €
jährliche Steuerersparnis (42 %)
Bürogebäude
Frankfurt-Sachsenhausen
Gewerbeobjekt, Baujahr 1979, 680 m²
Kaufpreis1.800.000 €
Gebäudeanteil1.080.000 €
RND Gutachten16 Jahre
Standard AfA21.600 €/J.
AfA mit Gutachten67.500 €/J.
19.320 €
jährliche Steuerersparnis (45 %)
Mehrfamilienhaus
Köln-Ehrenfeld
MFH, Baujahr 1955, 340 m², 4 WE
Kaufpreis760.000 €
Gebäudeanteil490.000 €
RND Gutachten21 Jahre
Standard AfA9.800 €/J.
AfA mit Gutachten23.333 €/J.
5.686 €
jährliche Steuerersparnis (42 %)
Eigentumswohnung
Düsseldorf-Oberbilk
ETW, Baujahr 1962, 64 m²
Kaufpreis220.000 €
Gebäudeanteil148.000 €
RND Gutachten18 Jahre
Standard AfA2.960 €/J.
AfA mit Gutachten8.222 €/J.
2.209 €
jährliche Steuerersparnis (42 %)

Leistungen & Preise im Überblick

Was kostet ein Gutachten? Hier sind unsere Festpreise. Bei den meisten Kunden hat sich die Investition nach wenigen Monaten bezahlt gemacht.

LeistungPreis
Ersteinschätzung
Kostenlose Ersteinschätzung Restnutzungsdauer0,00 €
Sachverständigengutachten Restnutzungsdauer nach Wohn und Nutzfläche
bis 299 m²899 € inkl. MwSt.
300 bis 500 m²1.124 € inkl. MwSt.
501 bis 1.000 m²1.464 € inkl. MwSt.
1.001 bis 2.500 m²1.916 € inkl. MwSt.
über 2.500 m²2.481 € inkl. MwSt.
Express Zuschlag (Fertigstellung binnen 1 Woche)+ 673 € inkl. MwSt.
Besichtigung
Video-Besichtigung (Online-Tool)0,00 €
Vor Ort Außenbesichtigung170 € inkl. MwSt.
Vor Ort Innen und Außenbesichtigung509 € inkl. MwSt.
Premium-Service
Geld zurück Garantie bei Nichtanerkennunginklusive
Einspruchs Unterstützung beim Finanzamtinklusive
Rechenbeispiel: Wie schnell amortisiert sich Ihr Gutachten?
6.000 €
Standard AfA / Jahr
12.000 €
AfA mit Gutachten / Jahr
2.520 €
Mehrersparnis / Jahr
4 Monate
Amortisation
25.200 €
Ersparnis über 10 Jahre

Gutachtenkosten sind als Werbungskosten absetzbar.

Taugt meine Immobilie für ein Gutachten?

5 kurze Fragen, danach wissen Sie Bescheid. Dauert keine Minute.

1 / 5  Wann wurde das Gebäude errichtet?
A
Vor 1960 (Altbau)
B
1960 bis 1990 (Nachkriegs-/Gründerjahre)
C
1991 bis 2005 (neuerer Bestand)
D
Nach 2005 (Neubau)
2 / 5  Wie hoch ist der Gebäudeanteil am Kaufpreis?
A
Über 400.000 € Gebäudeanteil
B
200.000 bis 400.000 € Gebäudeanteil
C
100.000 bis 200.000 € Gebäudeanteil
D
Unter 100.000 € Gebäudeanteil
3 / 5  Ist die Immobilie vermietet oder wird sie vermietet?
A
Ja, vollständig vermietet
B
Teilweise vermietet / gemischt genutzt
C
Nein, plane Vermietung innerhalb 12 Monate
D
Nein, selbst genutzt
4 / 5  Wie ist der Modernisierungsstand?
A
Kaum oder gar nicht modernisiert
B
Teilweise modernisiert (1 bis 2 Gewerke)
C
Umfangreich modernisiert (Kern- oder Vollsanierung)
D
Nahezu neuwertig saniert
5 / 5  Wie hoch ist Ihr persönlicher Steuersatz?
A
42 % oder 45 % (Spitzensteuersatz)
B
33 bis 41 %
C
25 bis 32 %
D
Weiß ich nicht genau

Häufig gestellte Fragen

Grundlagen & AfA

Ein Gutachten, das feststellt, wie lange ein Gebäude tatsächlich noch nutzbar ist. Liegt die Restnutzungsdauer unter 50 Jahren, dürfen Vermieter schneller abschreiben und zahlen weniger Steuern.

Die meisten unserer Kunden sparen zwischen 3.000 und 5.000 € im Jahr. Wie viel genau, hängt vor allem vom Gebäudeanteil, Ihrem Steuersatz und dem Alter der Immobilie ab.

Leider nein. AfA gibt es nur für vermietete Immobilien oder solche im Betriebsvermögen. Wer selbst drin wohnt, geht leer aus.

Über die Bodenrichtwert Methode oder die BMF Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung. Ein eigenes Gutachten liefert oft einen höheren Gebäudeanteil und damit mehr AfA.

Kommt auf die Immobilie an. Bei Bestandsbauten bringt ein Restnutzungsdauer Gutachten meistens am meisten. Bei Neubauten ab Oktober 2023 ist die degressive 5 %-AfA oft der bessere Weg.

Die Sonder AfA § 7b ist zusätzlich zur linearen AfA möglich. Degressive und lineare AfA schließen sich gegenseitig aus. Denkmal AfA gilt nur für die Sanierungskosten.

Die Gesamtnutzungsdauer ist die normierte Lebensdauer ab Erstbezug (z. B. 80 Jahre für Wohnhäuser). Die Restnutzungsdauer ist der verbleibende Teil ab Bewertungsstichtag mit Blick auf Alter, Zustand und Modernisierungen.

Eher nicht. Bei jüngeren Gebäuden ist der Unterschied zur Standard AfA zu klein. Richtig interessant wird es ab ca. 20 Jahren Alter.

Rechtslage & Urteile

Ja. Eine geplante Streichung im Jahressteuergesetz 2024 wurde nicht beschlossen. Die Norm gilt unverändert fort.

Nein. Es wurde durch das BMF Schreiben vom 01.12.2025 aufgehoben. Es gelten wieder die BFH Grundsätze der freien Methodenwahl.

BFH Urteile gelten unmittelbar nur für den Einzelfall. Die Finanzverwaltung wendet sie aber über BMF Schreiben allgemein an. Seit Dezember 2025 folgt das BMF den BFH Grundsätzen.

Im Gegenteil: BFH IX R 14/23 (2024) hat die Methodenfreiheit nochmals bekräftigt und das restriktive BMF Schreiben faktisch aufgehoben.

Ja. Der Grundsatz der freien Methodenwahl gilt für alle Gebäudearten, nicht nur für Wohnimmobilien.

Ja. Im Einspruchsverfahren können Sie die BFH Rechtsprechung als Argument anführen. Spezialisierte Anbieter unterstützen dabei.

Berechnung & Methoden

Grob schon: Gesamtnutzungsdauer minus Alter. Aber das Finanzamt akzeptiert nur ein richtiges Gutachten, das auch den Zustand des Gebäudes bewertet.

Das Jahr, auf das das tatsächliche Baujahr durch umfangreiche Modernisierungen nach vorne verschoben wird. Ein 1960 gebautes, 2015 kernsaniertes Haus kann ein fiktives Baujahr von z. B. 1995 haben.

Ja. Umfassende Modernisierungen können die Restnutzungsdauer auf bis zu 90 % der GND anheben. Das fiktive Baujahr wird nach vorne verschoben.

Ja. Eine neue Heizungsanlage bringt typischerweise 2 Modernisierungspunkte und kann das fiktive Baujahr um mehrere Jahre nach vorne verschieben.

Das Sachwertverfahren eignet sich besonders für selbstgenutzte oder teilweise vermietete Immobilien. Das Ertragswertverfahren ist bei rein vermieteten Objekten oft aussagekräftiger.

Nicht automatisch, aber ein ImmoWertV konformes Gutachten hat sehr gute Chancen. Es erfüllt die methodischen Anforderungen, die die Finanzämter erwarten.

Aus Anlage 22 des Bewertungsgesetzes (BewG), ergänzt durch die ImmoWertV Anlage 1 und das Modernisierungsmodell (Anlage 2).

Nein. Das Finanzamt verlangt ein sachverständiges Gutachten, das den Gebäudezustand individuell berücksichtigt.

Gutachten & Ablauf

Der Nachweis erfordert eine sachverständige Begründung. Das heißt: ja, ein qualifiziertes Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen ist der sicherste Weg.

Tendenziell ja, da die formalen Hürden gesunken sind. Die inhaltliche Qualität des Gutachtens bleibt aber entscheidend.

Nein. Die Methode ist frei, aber das Gutachten muss sachverständig und nachvollziehbar begründet sein. Ein Zettel mit einer Zahl reicht nicht.

Am besten vorher. Vor der Sanierung ist die Restnutzungsdauer kürzer, also die AfA höher. Nach einer Kernsanierung verschenken Sie bares Geld.

Einspruch einlegen und die BFH Rechtsprechung (IX R 25/19, IX R 14/23) anführen. Spezialisierte Anbieter wie Restnutzungsdauer Gutachten 24 unterstützen Sie dabei.

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Ein rückwirkendes Gutachten kann für noch offene Steuerjahre eingereicht werden die Verjährungsfristen sind zu beachten.

Gutachten deutschlandweit

Lokale Marktkenntnis in 18 Städten.

Finanzamtpraxis: Regionale Unterschiede

  • Bayern: Bayerische Finanzämter prüfen Gutachten besonders gründlich. Präzise Begründungen und hoher Dokumentationsgrad sind entscheidend.
  • NRW: Langjährige Erfahrung mit dem großen Altbaubestand im Ruhrgebiet, Düsseldorf und Köln; die Prüfpraxis variiert je nach Stadt.
  • Berlin: Strukturierte, pragmatische Herangehensweise. Die Vielzahl der Altbauten hat zu einem eingespielten Prozess geführt.
  • Sachsen: Leipzig und Sachsen haben besonders gutachterfreundliche Finanzämter mit hoher Akzeptanz für sachverständig erstellte Gutachten.

Finanzamtpraxis nach Bundesland

Jedes Bundesland tickt anders. Klicken Sie auf Ihres und sehen Sie, wie die Finanzämter dort mit Gutachten umgehen.

Nutzungsdauer nach Gebäudetyp

Die Richtwerte stammen aus der ImmoWertV 2022. Je älter das Gebäude und je weniger saniert, desto kürzer die Restnutzungsdauer und desto höher Ihre AfA.

Gebäudeart Gesamtnutzungsdauer Typische RND (Bj. 1970, renoviert)
Einfamilienhaus (freistehend) 70 Jahre 28 bis 36 Jahre
Eigentumswohnung / Mehrfamilienhaus 80 Jahre 22 bis 35 Jahre
Doppel- und Reihenhaus 70 Jahre 26 bis 34 Jahre
Büro- und Verwaltungsgebäude 60 Jahre 18 bis 28 Jahre
Einzelhandels- / Ladengebäude 50 Jahre 14 bis 22 Jahre
Produktions- / Lagergebäude 40 Jahre 10 bis 16 Jahre
Parkhäuser / Tiefgaragen 40 Jahre 10 bis 18 Jahre
Hotels / Gaststätten 40 Jahre 10 bis 16 Jahre

Quelle: Sachwertrichtlinie (ImmoWertV 2022), Anlage 1 ImmoWertV (Gesamtnutzungsdauern). Tatsächliche Restnutzungsdauern können durch Modernisierungen erheblich abweichen.

Ihre Steuerersparnis über die Zeit

Was bringt ein Gutachten über 20 Jahre? Drücken Sie Play und sehen Sie zu, wie sich die Ersparnis aufsummiert.

Fundiertes Wissen für Vermieter

67 Fachartikel in 6 Kategorien die umfassendste deutsche Ressource zu AfA und Restnutzungsdauer.

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Lohnt sich ein Gutachten für Ihre Immobilie? Finden Sie es in 2 Minuten heraus. Kostet nichts, verpflichtet zu nichts.

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Mehr AfA durch die richtige Kaufpreisaufteilung

Nur der Gebäudeanteil ist abschreibungsfähig. Eine professionelle Kaufpreisaufteilung maximiert Ihre AfA Bemessungsgrundlage.

01

Höherer Gebäudeanteil

Die BMF Arbeitshilfe unterschätzt den Gebäudeanteil oft erheblich. Ein Gutachten weist den tatsächlichen Wert nach und erhöht die AfA Basis.

02

Doppelter Hebel

Kombiniert mit einer verkürzten Restnutzungsdauer entsteht ein doppelter Effekt: Höhere Basis und höherer AfA Satz zugleich. Bei Käufern in NRW liefert eine professionelle Immobilienbewertung in Köln die Plausibilität für die spätere Kaufpreisaufteilung.

03

Finanzamtkonform

Unsere Kaufpreisaufteilungen entsprechen der BFH Rechtsprechung und werden von Finanzämtern anerkannt.

Kaufpreisaufteilung anfragen

Vor Ort oder digital?

Unser Standardverfahren ist vollständig digital: Fotos, Unterlagen und Fragebogen reichen in über 90 % der Fälle aus. Eine vor Ort-Besichtigung empfehlen wir bei komplexem Bauzustand, sichtbaren Schäden oder wenn das Finanzamt eine besonders lückenlose Dokumentation erwartet.

Video-Besichtigungkostenlos
Vor Ort Außenbesichtigung170 € inkl. MwSt.
Innen- und Außenbesichtigung509 € inkl. MwSt.

Alle Kosten sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar.

DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert

Wir arbeiten ausschließlich mit nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen, dem höchsten Qualifikationsnachweis für Immobiliengutachter in Deutschland. Jedes Gutachten durchläuft zusätzlich eine interne Qualitätssicherung.

✓Zertifizierungsprüfung mit schriftlichem und mündlichem Teil
✓Mindestens 20 Stunden Pflichtfortbildung pro Jahr
✓Rezertifizierung alle 5 Jahre
✓Interne Qualitätsprüfung vor jeder Auslieferung

Gilt auch nach Aufhebung des BMF Schreibens (Dez. 2025) als Qualitätsstandard.

Nutzungsdauer Gutachten: Alles was Sie wissen müssen

Ein Nutzungsdauer Gutachten ist ein Sachverständigengutachten, das die tatsächliche verbleibende wirtschaftliche Nutzungsdauer eines Gebäudes ermittelt. Rechtsgrundlage ist § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG: Ist die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer als 50 Jahre, können Vermieter anstelle der pauschalen 2 % AfA eine höhere jährliche Abschreibung geltend machen. Das BFH Urteil IX R 25/19 (2021) bestätigte, dass ein qualifiziertes Sachverständigengutachten als ausreichender Nachweis gilt.

Was ist die Restnutzungsdauer?

Die Restnutzungsdauer (RND) ist der Zeitraum, über den ein Gebäude ab dem Bewertungsstichtag bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung wirtschaftlich noch nutzbar ist; sie wird aus der typisierten Gesamtnutzungsdauer abzüglich des Gebäudealters und korrigiert um Modernisierungen und Mängel ermittelt und bestimmt nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG die Höhe der jährlichen AfA. Sie ist nicht identisch mit der technischen Lebensdauer. Die Grundformel lautet:

RND = Gesamtnutzungsdauer − Gebäudealter ± Modifikatoren

Die normierte Gesamtnutzungsdauer (GND) beträgt für Wohn- und Mietwohngebäude 80 Jahre (Anlage 22 BewG / ImmoWertV), für Bürogebäude 60 Jahre, für Industriebauten und Hotels 40 Jahre. Entscheidend ist, dass der tatsächliche Gebäudezustand die rechnerische RND erheblich beeinflusst: Baumängel, Sanierungsstau, veraltete Haustechnik oder ungünstige Grundrisse kürzen die RND, umfassende Modernisierungen (Dach, Heizung, Fenster, Elektrik) können sie verlängern. Neben der Restnutzungsdauer ist das Baujahr auch für die allgemeine Marktwertermittlung zentral: wie sich das Baujahr auf den Immobilienwert auswirkt, lässt sich mit einer kostenlosen Online-Immobilienbewertung einordnen.

Wann lohnt sich ein Gutachten?

Als Faustregel gilt: Gebäudeanteil ab 100.000 €, Baujahr vor 2000, Immobilie vermietet. Bei einem Gebäudeanteil von 350.000 € und einem Baujahr 1972 kann ein Gutachten die AfA von 7.000 € auf über 15.000 €/Jahr erhöhen, das ergibt bei 42 % Grenzsteuersatz rund 3.700 € Steuerersparnis jährlich. Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser und Altbauten mit Sanierungsstau bieten das größte Potenzial. Wichtig vorab: Die ganze AfA Rechnung steht und fällt mit einer sauberen Kaufpreisaufteilung in Boden und Gebäude. Wer den Gebäudeanteil zu niedrig ansetzt, verschenkt Potenzial, das auch ein Gutachten nicht mehr aufholt.

Ablauf, Kosten und Finanzamt-Anerkennung

Der Prozess ist vollständig digital: Eckdaten einreichen, Unterlagen hochladen (Kaufvertrag, Grundriss, Fotos, Modernisierungsangaben), Gutachten in 10 Werktagen erhalten. Die Kosten liegen je nach Immobilientyp zwischen 500 € und 1.500 € und sind als Werbungskosten vollständig steuerlich absetzbar. Sorgfältig erstellte Gutachten von qualifizierten, nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen werden vom Finanzamt in der Regel ohne Einspruchsverfahren anerkannt. Das Gutachten kann auch rückwirkend genutzt werden, sofern die Steuerbescheide noch änderbar sind.

Anerkannte Berechnungsverfahren

Für ein finanzamttaugliches Gutachten sind drei Methoden anerkannt: das Sachwertverfahren mit Alterswertminderung nach Ross-Bischoff, das Ertragswertverfahren mit Kapitalisierungszeitraum sowie die modellkonforme Ableitung nach ImmoWertV Anlage 2. Nach Aufhebung des restriktiven BMF Schreibens (Dezember 2025) gilt wieder die freie Methodenwahl gemäß BFH Rechtsprechung.

Fachbegriffe rund um das Nutzungsdauer Gutachten

AfA, Restnutzungsdauer, Gesamtnutzungsdauer, § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG, ImmoWertV, das BFH Urteil IX R 25/19 und weitere Begriffe erklären wir kompakt und an einem Ort im Glossar.

Zum Glossar Nutzungsdauer Gutachten →
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Zuletzt aktualisiert am 16.04.2026

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Konfigurationsbeispiele aus der Beratungspraxis, anonymisiert und auf reine Objektdaten reduziert. Sie zeigen typische Bauarten, Größen und Kostenrahmen und ersetzen keine individuelle Aufnahme vor Ort.

Über den Autor

Burak Uzun

Betreiber, redaktionelle Verantwortung · Köln

Verantwortlich für Recherche und Aufbereitung der Inhalte zum Nutzungsdauer-Gutachten nach § 7 Absatz 4 Satz 2 EStG, BFH-Rechtsprechung und ImmoWertV 2021.

Anbieter und Impressum · Kontakt · Stand: 9. Juni 2026
Methodik

Über diese Inhalte, Quellen und Aktualisierung

Quellenbasis
  • Sachwertrichtlinie und NHK 2010
  • ImmoWertV 2021 § 12 Nutzungsdauer
  • EStG § 7 Abs. 4 AfA-Sätze und Restnutzungsdauer
  • BMF-Schreiben vom 22.02.2023
  • BFH IX R 25/19, IX R 26/19 Beweislast Restnutzungsdauer
  • Anlage 22 ImmoWertV Restnutzungsdauer-Tabellen
Aktualisierung

Inhalte werden überprüft, wenn sich Vorschriften, Normen oder Förderlogik ändern. Stand dieser Seite: 9. Juni 2026.

KI und redaktionelle Prüfung

Recherche und Textentwurf werden durch KI-Werkzeuge unterstützt, jede Seite wird vor Veröffentlichung von Burak gegen die genannten Quellen geprüft.

Diese Seite ist redaktioneller Ratgeberinhalt, keine Rechts- oder Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte gelten EStG, BFH-Rechtsprechung und Bewertungsrecht sowie Aussagen Ihrer Sachverständigen.