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AfA Tabelle: Nutzungsdauer laut BMF und warum Gebäude nicht darin stehen

Die amtlichen AfA Tabellen nennen die Nutzungsdauer von Maschinen, Möbeln oder Außenanlagen. Für Gebäude gibt es keine Tabelle, dort gelten die festen Sätze des § 7 Abs. 4 EStG.

Kurz beantwortet: Die AfA Tabellen des Bundesministeriums der Finanzen geben für bewegliche und einige unbewegliche Wirtschaftsgüter eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in Jahren an, zum Beispiel 15 Jahre für Grünanlagen oder 20 Jahre für Photovoltaikanlagen. Für Gebäude gibt es keine AfA Tabelle. Hier schreibt das Gesetz die Sätze direkt vor: 3 % für Gebäude, die nach dem 31.12.2022 fertiggestellt wurden, 2 % für Fertigstellung von 1925 bis 2022 und 2,5 % für Gebäude vor 1925 (§ 7 Abs. 4 EStG). Eine kürzere Nutzungsdauer des Gebäudes lässt sich nur über § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG nachweisen. Stand: Oktober 2026.

Was ist die amtliche AfA Tabelle?

Wer ein abnutzbares Wirtschaftsgut zur Erzielung von Einkünften nutzt, verteilt die Anschaffungskosten auf dessen Nutzungsdauer (§ 7 Abs. 1 EStG). Welche Nutzungsdauer das ist, sagt das Gesetz für bewegliche Wirtschaftsgüter nicht. Diese Lücke füllen die AfA Tabellen des Bundesministeriums der Finanzen. Nach ihren allgemeinen Vorbemerkungen beruhen die Werte auf Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung, die Fachverbände der Wirtschaft wurden vor der Aufstellung angehört.

Es gibt eine Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter (AfA Tabelle AV) und daneben Tabellen für einzelne Wirtschaftszweige. Die AfA Tabelle AV stammt aus dem BMF Schreiben vom 15.12.2000 (BStBl I 2000 S. 1532) und gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31.12.2000 angeschafft oder hergestellt wurden. Steht ein Anlagegut sowohl in der AV als auch in einer Branchentabelle, gilt für Unternehmen der Branche der Wert der Branchentabelle.

Die Tabellen stehen auf bundesfinanzministerium.de zum Abruf bereit, im Datenportal auch als CSV und Excel Datei, alphabetisch oder nach Fundstelle sortiert.

Wie verbindlich ist die AfA Tabelle?

Die Nutzungsdauer in den AfA Tabellen ist nach Vorbemerkung Nr. 2 ein Anhaltspunkt für die Beurteilung, ob die steuerliche AfA angemessen ist. Sie berücksichtigt die technische Abnutzung unter üblichen Bedingungen. Die Finanzämter legen die Werte regelmäßig zugrunde.

  • Abweichung nach unten: Wer eine kürzere Nutzungsdauer als in der Tabelle ansetzen will, muss die Gründe nach der Rechtsprechung substantiiert vortragen (BFH vom 14.04.2011, IV R 46/09, zitiert in H 7.4 EStH).
  • Wirtschaftliche Abnutzung: Eine wirtschaftlich begründete kürzere Nutzungsdauer kommt nur in Betracht, wenn das Wirtschaftsgut vor Ablauf der technischen Nutzbarkeit objektiv wirtschaftlich verbraucht ist, also keine sinnvolle anderweitige Nutzung oder Verwertung mehr möglich ist (Vorbemerkung Nr. 2).
  • Einzelne Anpassungen: Für Computerhardware und Software lässt das BMF Schreiben vom 22.02.2022 (BStBl I S. 187) eine Nutzungsdauer von einem Jahr zu. Der ältere Tabellenwert tritt insoweit zurück.

Auszug aus der AfA Tabelle AV für Grundstückseigentümer

Für Vermieter und Eigentümer von Gewerbeimmobilien sind vor allem die Positionen zu Grundstückseinrichtungen und einige Ausstattungsgegenstände interessant. Die Werte stammen aus der AfA Tabelle AV des BMF.

AnlagegutNutzungsdauerFundstelle AV
Fahrbahnen, Parkplätze, Hofbefestigungen mit Packlage19 Jahre2.1.1
Fahrbahnen, Parkplätze, Hofbefestigungen in Kies, Schotter, Schlacken9 Jahre2.1.2
Umzäunungen aus Holz5 Jahre2.3.1
Umzäunungen, sonstige (etwa Drahtzaun, Mauer)17 Jahre2.3.2
Außenbeleuchtung19 Jahre2.4
Brunnen20 Jahre2.7.1
Grünanlagen15 Jahre2.8
Photovoltaikanlagen20 Jahre3.1.6
Solaranlagen10 Jahre3.1.7
Alarmanlagen und Überwachungsanlagen11 Jahre3.10.6
Waschmaschinen10 Jahre7.2.10
Wäschetrockner8 Jahre7.3
Kühlschränke10 Jahre7.7
Teppiche, normale8 Jahre6.19.4.1
Büromöbel13 Jahre6.15

Wichtig ist Vorbemerkung Nr. 3: Dass ein Anlagegut in der Tabelle steht, entscheidet nicht darüber, ob es eine Betriebsvorrichtung, ein Gebäude oder ein unselbständiger Gebäudeteil ist. Eine Position wie Kühlschränke sagt also nichts darüber, ob ein Gerät in einer Mietwohnung eigenständig abgeschrieben wird. Bei der Einbauküche etwa zählen eingebaute Geräte zum einheitlichen Wirtschaftsgut Küche mit zehn Jahren Nutzungsdauer.

Warum gibt es keine AfA Tabelle für Gebäude?

Für Gebäude hat der Gesetzgeber die AfA selbst typisiert. § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG nennt feste Prozentsätze, aus denen sich die Abschreibungsdauer ergibt. Eine Tabelle mit Erfahrungswerten ist deshalb nicht nötig.

GebäudeAfA SatzTypisierte NutzungsdauerNorm
Fertigstellung ab 01.01.20233 %33 Jahre§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG
Fertigstellung 01.01.1925 bis 31.12.20222 %50 Jahre§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG
Fertigstellung vor 01.01.19252,5 %40 Jahre§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG
Betriebsvermögen, keine Wohnzwecke, Bauantrag nach 31.03.19853 %33 Jahre§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG

Ist die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes kürzer als 33, 50 oder 40 Jahre, kann nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG die ihr entsprechende AfA angesetzt werden. Das ist der Weg über ein Restnutzungsdauer Gutachten, Einzelheiten unter § 7 EStG. Für neue Wohngebäude kommt unter bestimmten Voraussetzungen die degressive AfA von 5 % nach § 7 Abs. 5a EStG hinzu.

Die AfA Tabelle AV führt unter Fundstelle 1 trotzdem einige Bauwerke auf, etwa Hallen in Leichtbauweise mit 14 Jahren oder Baracken und Schuppen mit 16 Jahren. Ob ein solches Bauwerk steuerlich ein Gebäude ist, entscheidet die Tabelle nach Vorbemerkung Nr. 3 ausdrücklich nicht. Ist es ein Gebäude, gilt § 7 Abs. 4 EStG, und eine kürzere Nutzungsdauer muss nach Satz 2 dargelegt werden. Zum Jahressteuergesetz 2026 hat der Bundesrat vorgeschlagen, Satz 2 auf Gebäude zu beschränken, die schon bei Fertigstellung auf eine kürzere Nutzungsdauer angelegt sind. Das ist ein Vorschlag und kein geltendes Recht (Stand 26.10.2026).

AfA Tabelle, ImmoWertV und BewG: welche Tabelle wofür gilt

Bei der Suche nach einer Tabelle zur Nutzungsdauer von Gebäuden stoßen viele auf Werte, die nicht für die Einkommensteuer gedacht sind. Die folgende Übersicht trennt die Quellen.

TabelleZweckGilt für
AfA Tabellen des BMFBetriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für die AfA nach § 7 Abs. 1 EStGBewegliche und sonstige Wirtschaftsgüter, nicht für Gebäude
§ 7 Abs. 4 EStGFeste AfA Sätze für GebäudeGebäude und Gebäudeteile
Modellwerte der ImmoWertVGesamtnutzungsdauer für die VerkehrswertermittlungWertermittlung, keine unmittelbare AfA Regel
Anlage 22 BewGGesamtnutzungsdauer für die Bewertung bei Erbschaftsteuer und SchenkungsteuerBewertungsrecht, für die AfA nur Orientierung

Die Werte der ImmoWertV und der Anlage 22 BewG zur Gesamtnutzungsdauer finden Sie in der Restnutzungsdauer Tabelle. Für die Steuer reicht der bloße Verweis auf diese Modellwerte nach BFH IX R 14/23 nicht aus, um eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer zu belegen. Erforderlich ist eine sachverständige Würdigung des konkreten Gebäudes.

Betriebsvorrichtungen: wann Anlagen nicht zum Gebäude gehören

Betriebsvorrichtungen sind Maschinen und sonstige Anlagen, mit denen ein Gewerbe unmittelbar betrieben wird. Sie stehen nicht in einem einheitlichen Nutzungs und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude und sind deshalb selbständige Wirtschaftsgüter. Nach R 7.1 Abs. 3 EStR gehören sie auch dann zu den beweglichen Wirtschaftsgütern, wenn sie zivilrechtlich wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind. Abgeschrieben werden sie nach ihrer eigenen Nutzungsdauer, für die die AfA Tabellen den Anhaltspunkt liefern.

Die Abgrenzung richtet sich nach den Verhältnissen des Einzelfalls. Entscheidend ist, ob die Anlage dem Betrieb dient oder dem Gebäude als solchem. Dient eine Anlage vor allem dazu, das Gebäude zu beheizen, zu beleuchten oder zugänglich zu machen, gehört sie in der Regel zum Gebäude. Die Hinweise zur Einkommensteuer nennen als Beispiel eine Kassettendecke, die Gebäudebestandteil und keine Betriebsvorrichtung ist (BFH vom 08.10.1987, IV R 56/85).

Bei Wohnimmobilien spielen Betriebsvorrichtungen kaum eine Rolle. Relevant werden sie bei Gewerbeimmobilien, etwa bei Produktions oder Lagerhallen. Sie mindern dort den Teil des Kaufpreises, der auf das Gebäude entfällt, und werden schneller abgeschrieben.

Außenanlagen: Garten, Zaun, Wege und Stellplätze

Außenanlagen sind nicht automatisch Teil des Gebäudes. Die Finanzverwaltung unterscheidet nach Art der Anlage und nach Nutzung des Grundstücks. Die folgende Übersicht fasst die Aussagen der Einkommensteuer Richtlinien und Hinweise zusammen.

AußenanlageSteuerliche EinordnungFundstelle
Hecken, Büsche, Bäume an der Grundstücksgrenze eines WohngebäudesHerstellungskosten des Gebäudes (lebende Umzäunung)R 21.1 Abs. 3 EStR
Übrige bepflanzte Gartenanlage, von Mietern mitbenutzt, VorgartenSelbständiges Wirtschaftsgut, regelmäßig 10 JahreR 21.1 Abs. 3 EStR, H 6.4 EStH
Zaun eines MietwohngrundstücksIn der Regel Herstellungskosten des GebäudesH 6.4 EStH, BFH VIII R 121/73
Hofbefestigung und Zufahrt bei einem BetriebsgebäudeIn der Regel eigenes Wirtschaftsgut, AfA nach AfA TabelleH 6.4 EStH, BFH III R 161/81

Für eine Gartenanlage, die die Mieter eines Wohngebäudes mitbenutzen dürfen, und für Vorgärten gilt damit nicht die Position Grünanlagen mit 15 Jahren aus der AfA Tabelle AV, sondern die Regel von zehn Jahren aus R 21.1 Abs. 3 EStR. Aufwendungen für die laufende Pflege und Instandhaltung des Gartens sind sofort abziehbar. Kosten für einen Garten, den nur der Eigentümer nutzt, sind nicht abziehbar.

Beim Kauf einer Immobilie sollten selbständige Außenanlagen in der Kaufpreisaufteilung gesondert erfasst werden, weil sie oft schneller abgeschrieben werden als das Gebäude. Mehr dazu unter Kaufpreisaufteilung: Fehler vermeiden.

So nutzen Sie die AfA Tabelle richtig

  1. Wirtschaftsgut bestimmen: Klären Sie zuerst, ob der Gegenstand ein eigenes Wirtschaftsgut ist oder zum Gebäude gehört. Gebäudeteile folgen § 7 Abs. 4 EStG, nicht der Tabelle.
  2. Wertgrenze prüfen: Liegen die Anschaffungskosten eines selbständig nutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts ohne Umsatzsteuer bei höchstens 800 €, ist ein Sofortabzug möglich (§ 6 Abs. 2 EStG, für Vermieter über § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG).
  3. Richtige Tabelle wählen: Gibt es für Ihre Branche eine eigene Tabelle, geht deren Wert der AfA Tabelle AV vor.
  4. Anschaffungsmonat festhalten: Im ersten Jahr wird die AfA zeitanteilig nach Monaten gekürzt (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG).
  5. Degressive AfA prüfen: Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft werden, erlaubt § 7 Abs. 2 EStG eine AfA in fallenden Jahresbeträgen von höchstens dem Dreifachen des linearen Satzes und höchstens 30 %. Ob das bei Vermietung im Privatvermögen greift, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
  6. Abweichungen begründen: Eine kürzere Nutzungsdauer als in der Tabelle braucht konkrete, belegte Gründe.

Häufig gestellte Fragen

Auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen. Die AfA Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter und die Branchentabellen stehen dort als PDF, im Datenportal des BMF zusätzlich als CSV und Excel Datei.

Sie gilt weiter für Anlagegüter, die nach dem 31.12.2000 angeschafft oder hergestellt wurden. Einzelne Werte wurden später durch BMF Schreiben angepasst, etwa die Nutzungsdauer von einem Jahr für Computerhardware und Software nach dem BMF Schreiben vom 22.02.2022.

Die Tabellen beschreiben die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Für Vermieter gelten die AfA Regeln über § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG entsprechend, und auch Finanzgerichte ziehen die Tabellen bei Vermietung heran, etwa bei der Einbauküche.

Die AfA Tabelle AV enthält keine eigene Position Einbauküche. Die Nutzungsdauer von zehn Jahren ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (IX R 14/15) und ist in die amtlichen Hinweise H 6.4 EStH übernommen.

Eine Garage ist ein Gebäude oder Gebäudeteil. Sie wird deshalb nach den Sätzen des § 7 Abs. 4 EStG abgeschrieben, entweder zusammen mit dem Hauptgebäude oder als eigenständiges Gebäude. Eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer ist auch hier nur über Satz 2 möglich.

Dann ist die Nutzungsdauer zu schätzen. Sie entspricht nach den Hinweisen zur Einkommensteuer regelmäßig dem Zeitraum, in dem sich das Wirtschaftsgut technisch abnutzt. Als Orientierung können vergleichbare Positionen der Tabellen dienen.

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Zuletzt aktualisiert am 26.10.2026