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Restnutzungsdauer Gewerbeimmobilien: Büro, Praxis, Handel

Kürzere Gesamtnutzungsdauern als bei Wohngebäuden, dazu wirtschaftliche Überalterung durch veraltete Nutzungskonzepte: Bei Gewerbeimmobilien ist das AfA Potenzial oft besonders groß.

Gesamtnutzungsdauern Gewerbe

GebäudetypGND
Büro- und Verwaltungsgebäude60 Jahre
Kauf-/Warenhäuser50 Jahre
Hotels, Gastronomie40 Jahre
Werkstätten, Industriebauten40 Jahre
Lager-/Versandhallen40 Jahre
Discounter, Autohäuser30 Jahre

AfA im Betriebsvermögen

Für Gewerbeimmobilien im Betriebsvermögen (z. B. Praxisgebäude, Firmenimmobilie) gilt bei Fertigstellung nach 1985 ein Regelsatz von 3 % AfA (§ 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG). Mit einem Gutachten zur verkürzten RND kann dieser Satz weiter erhöht werden.

Steuerliche Besonderheiten

  • Immobilien-GmbH: 15 % KSt + 15,05 % GewSt = effektiv ~30 % Steuerlast
  • Erweiterte Kürzung: Bei reiner Vermögensverwaltung GewSt-Befreiung möglich
  • Wirtschaftliche Überalterung: Bei Gewerbe oft stärker als bei Wohnen (Nutzungskonzepte veralten schneller)

Eigentümer und Nutzer größerer Gewerbeobjekte sollten zusätzlich prüfen, ob sie als Nicht-KMU der Energieaudit-Pflicht nach EDL-G unterliegen, alle vier Jahre ist dann ein Audit nach DIN EN 16247-1 erforderlich, mit eigenen Bußgeld- und Dokumentationsregeln.

Praxisbeispiel: Bürogebäude

Bürogebäude Baujahr 1990, Gebäudeanteil 600.000 €

GND 60 Jahre. Alter: 36 Jahre. Rechnerische RND: 24 Jahre.
Gutachten berücksichtigt veraltete Klimatechnik, fehlende Barrierefreiheit → RND: 18 Jahre.
AfA: 33.333 €/Jahr statt 12.000 €. Mehrersparnis bei 42 %: 8.960 €/Jahr.

Gewerbeimmobilien: Kürzere Nutzungsdauer, höhere AfA

Schon von Gesetzes wegen ist die GND bei Gewerbeimmobilien kürzer: 60 Jahre beim Büro, 50 Jahre im Einzelhandel, 40 Jahre bei Lagerhallen. Zum Vergleich: Wohngebäude haben 80 Jahre. Das bedeutet höhere Standard AfA Sätze und gleichzeitig mehr Spielraum für ein Gutachten.

Konkretes Beispiel: Im Betriebsvermögen gilt ein Regelsatz von 3 % (Gebäude nach 31. März 1985). Bei 500.000 Euro Gebäudeanteil sind das 15.000 Euro AfA pro Jahr. Verkürzt ein Gutachten die RND von 24 auf 18 Jahre, steigt die AfA auf rund 27.778 Euro.

Besonderheiten beim Gewerbe Gutachten

Gewerbeimmobilien ticken anders als Wohngebäude. Das wirkt sich auch auf die Gutachtenerstellung aus:

  • Wirtschaftliche Überalterung: Grundrisse und Nutzungskonzepte veralten schnell. Ein Bürogebäude mit Einzelbüros aus den 1980ern? Entspricht nicht mehr modernen Anforderungen. Diese wirtschaftliche Überalterung verkürzt die RND oft stärker als bei Wohnimmobilien.
  • Technische Ausstattung: Klimatechnik, Serverräume, Lastenaufzüge: Alles veraltet schneller als die eigentliche Bausubstanz. Defekte oder überholte Anlagen drücken die Bewertung.
  • Leerstandsrisiko: Struktureller Leerstand oder schwierige Vermietbarkeit liefert im Ertragswertverfahren handfeste Argumente für eine kürzere RND.
  • Barrierefreiheit und Brandschutz: Viele ältere Gewerbegebäude erfüllen aktuelle Vorschriften nicht. Nachrüstpflichten kosten Geld und begründen eine kürzere wirtschaftliche Lebensdauer.

Gewerbliche vs. gemischt genutzte Objekte

Geschäftshaus mit Wohnungen oben drüber? Bei gemischt genutzten Immobilien gelten besondere Regeln. Grundsätzlich bestimmt die überwiegende Nutzung die GND. Oft ist es aber sinnvoller, Gewerbe und Wohnfläche getrennt zu bewerten und anteilig anzusetzen.

Interessant für GmbH-Eigentümer: Bei einer Immobilien GmbH liegt die Gesamtsteuerlast bei rund 30 % (15 % KSt + ca. 15 % GewSt). Ein Gutachten, das die AfA um 15.000 Euro jährlich erhöht, spart in der GmbH etwa 4.500 Euro. Bei persönlichem Steuersatz von 42 % wären es sogar 6.300 Euro.

Ja. § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG gilt für alle Gebäude im Betriebsvermögen und im Privatvermögen gleichermaßen. Der Nachweis einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer ist auch im Betriebsvermögen zulässig und wird von der Finanzverwaltung anerkannt, wenn ein qualifiziertes Sachverständigengutachten vorgelegt wird.

Bei Gewerbeimmobilien durchaus. Wegen der kürzeren GND (30 bis 60 Jahre) ist das Gebäude bei gleichem Baujahr rechnerisch stärker abgenutzt als ein Wohngebäude. Hinzu kommt die wirtschaftliche Überalterung durch veraltete Nutzungskonzepte. Bereits bei einem 15 bis 20 Jahre alten Bürogebäude kann ein Gutachten sinnvoll sein, wenn technische oder funktionale Mängel vorliegen.

Häufig gestellte Fragen

Ja, im Betriebsvermögen 3 % statt 2 % für Gebäude nach 1985. Im Privatvermögen (Vermietung) gelten die gleichen Sätze wie bei Wohnimmobilien.

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Zuletzt aktualisiert am 16.04.2026