80 Jahre Gesamtnutzungsdauer auf dem Papier, doch viele EFH sind in der Praxis deutlich schneller abgewohnt. Gerade bei Baujahren vor 2000 schlummert oft erhebliches AfA Potenzial.
Die Gesamtnutzungsdauer eines Einfamilienhauses beträgt laut Anlage 22 BewG 80 Jahre. Bei einem Baujahr von 1975 ergibt sich eine rechnerische RND von 80 − 51 = 29 Jahre.
In der Praxis erreichen spezialisierte Gutachter bei unsanierten EFH der 1960er bis 1980er Jahre regelmäßig Restnutzungsdauern von 15 bis 25 Jahren deutlich unter den rechnerischen Werten.
Kaufpreis: 420.000 €. Grundstücksanteil: 140.000 €. Gebäudeanteil: 280.000 €.
Standard AfA (2 %): 5.600 €/Jahr. Steuerersparnis bei 42 %: 2.352 €/Jahr.
Gutachten RND: 20 Jahre → AfA: 14.000 €/Jahr. Steuerersparnis: 5.880 €/Jahr.
Mehrersparnis: 3.528 €/Jahr. Gutachtenkosten: ~950 €. Amortisation: 3 Monate.
Ein häufiges Missverständnis: Die AfA gibt es nur bei Vermietung. Wer sein EFH selbst bewohnt, kann keine Gebäudeabschreibung geltend machen. Auch bei teilweiser Eigennutzung (z. B. Einliegerwohnung vermietet) wird nur der vermietete Anteil berücksichtigt.
Ob sich ein Gutachten rechnet, hängt an drei Stellschrauben: Gebäudeanteil am Kaufpreis, Alter und Ihr persönlicher Steuersatz. Unsere Einschätzung: Ab 150.000 Euro Gebäudeanteil und mehr als 20 Jahren Alter ist ein Blick fast immer lohnend.
Besonders interessant wird es in diesen Konstellationen:
Beim EFH läuft die Gutachtenerstellung etwas anders als bei Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien:
Wie viel vom Kaufpreis auf das Gebäude entfällt, hat enormen Einfluss auf Ihre AfA. Das vereinfachte BMF Verfahren (Schreiben 2021) rechnet simpel: Bodenrichtwert mal Grundstücksfläche ergibt den Grundstücksanteil, der Rest ist Gebäude.
Problem dabei: In Gebieten mit hohen Bodenrichtwerten kann das Finanzamt über 70 % dem Grundstück zurechnen. Für die AfA bleiben dann nur 30 %. Ein Sachverständigengutachten kann hier einen höheren Gebäudeanteil begründen, wenn der tatsächliche Sachwert das hergibt. Gerade bei großflächigen oder hochwertigen Häusern ist das relevant.
Kaufpreis: 380.000 Euro. Bodenrichtwert ergibt Grundstücksanteil: 110.000 Euro. Gebäudeanteil: 270.000 Euro.
Standard AfA (2 %): 5.400 Euro/Jahr. Steuerersparnis bei 42 %: 2.268 Euro/Jahr.
Zustand: Fenster original, Heizung Baujahr 2002, Dach 1988 neu, Keller feucht, keine Wärmedämmung.
Gutachter ermittelt RND: 18 Jahre statt rechnerischer 25 Jahre. AfA: 15.000 Euro/Jahr.
Mehrersparnis bei 42 %: 4.032 Euro/Jahr. Amortisation Gutachten (950 Euro) in 85 Tagen.
Ja. Wenn das EFH Teil eines Betriebsvermögens ist, gelten für Gebäude nach 1985 zunächst 3 % AfA. Ein Gutachten kann auch hier eine kürzere RND und damit höhere AfA begründen. Die Anforderungen an den Nachweis sind die gleichen wie im Privatvermögen.
Die Kosten für ein Restnutzungsdauer Gutachten bei einem Einfamilienhaus liegen je nach Anbieter und Umfang zwischen 750 und 1.400 Euro. Bei spezialisierten Anbietern, die auf diese Art von Gutachten fokussiert sind, sind Preise um die 900 bis 1.100 Euro marktüblich. Die Kosten sind steuerlich als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.
Nein. AfA gibt es nur bei Vermietung oder betrieblicher Nutzung. Bei Eigennutzung existiert keine Abschreibungsmöglichkeit.
Eher nicht. Bei relativ jungen Gebäuden ist die Differenz zur Standard AfA gering. Ab ca. 20 Jahren Alter wird es interessant.
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