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Wann beginnt die Gebäudeabschreibung? AfA Beginn bei Immobilien

Kaufvertrag, Schlüsselübergabe oder Grundbucheintrag, welcher Tag zählt? Der Unterschied kann mehrere tausend Euro kosten. Hier erfahren Sie, wie der AfA Beginn bei Kauf, Erbschaft und Schenkung funktioniert.

Grundregel: AfA beginnt mit Anschaffung

Die Grundregel ist einfach: Laut § 7 Abs. 1 EStG beginnt die AfA mit der Anschaffung oder Herstellung. Beim Kauf heißt das konkret: Ab dem Tag, an dem die Immobilie wirtschaftlich auf Sie übergeht.

Was heißt "wirtschaftlicher Übergang"? Ganz konkret: der Tag, an dem Nutzen und Lasten auf Sie übergehen. Ab dann zahlen Sie die Versicherung, die Grundsteuer, die Reparaturen, und kassieren dafür die Mieten. Dieses Datum steht im notariellen Kaufvertrag und fällt meist mit der Schlüsselübergabe zusammen.

Wichtig

Eine Vermietungsabsicht reicht aus, um die AfA geltend zu machen. Das Gebäude muss zum Zeitpunkt des Besitzübergangs noch nicht tatsächlich vermietet sein. Entscheidend ist die nachweisbare Einkünfteerzielungsabsicht, etwa durch Vermietungsinserate oder einen Maklerauftrag.

Besitzübergang vs. Kaufvertrag vs. Grundbuch

Drei Termine, viel Verwirrung. Nur einer davon bestimmt, wann Ihre AfA startet:

Zeitpunkt Bedeutung AfA-relevant?
Notarielle Beurkundung Abschluss des Kaufvertrags, Bindungswirkung Nein
Besitzübergang Übergang von Nutzen und Lasten, wirtschaftliches Eigentum Ja
Grundbucheintragung Zivilrechtliches Eigentum, kann Wochen bis Monate dauern Nein

In der Regel findet der Besitzübergang statt, wenn Sie den Kaufpreis vollständig gezahlt haben. Das genaue Datum steht im Kaufvertrag, entweder als festes Kalenderdatum oder gekoppelt an die Zahlung.

Praxistipp

Prüfen Sie den Kaufvertrag auf die Klausel zum Übergang von Nutzen und Lasten. Dieses Datum ist Ihr AfA Beginn. Liegt der Besitzübergang beispielsweise am 20. Dezember, sichern Sie sich noch die AfA für den Monat Dezember.

Zeitanteilige AfA: Monatsgenau berechnen

Im Kaufjahr gibt es die AfA nicht komplett, sondern monatsgenau. Pro vollem Monat nach dem Besitzübergang steht Ihnen ein Zwölftel der Jahres AfA zu. Dabei zählt der Monat des Übergangs voll mit, selbst wenn Sie erst am 31. die Schlüssel bekommen.

Rechenbeispiel:
Gebäudeanteil der Anschaffungskosten: 300.000 Euro
AfA Satz: 2 % (lineare AfA, Baujahr nach 1924)
Jährliche AfA: 6.000 Euro
Besitzübergang: 15. März

AfA im ersten Jahr: 10/12 x 6.000 Euro = 5.000 Euro (März bis Dezember)

Die zeitanteilige Berechnung gilt nur im ersten und letzten Jahr der Nutzung. In allen dazwischenliegenden Jahren wird die volle Jahres AfA angesetzt.

Besitzübergang im Monat AfA Monate im 1. Jahr AfA bei 6.000 Euro/Jahr
Januar126.000 Euro
März105.000 Euro
Juni73.500 Euro
September42.000 Euro
November21.000 Euro
Dezember1500 Euro

Steuergestaltung

Wenn Sie den Besitzübergang beeinflussen können, ist ein Termin Anfang des Jahres steuerlich vorteilhafter. Der Unterschied zwischen Januar und Dezember beträgt bei 6.000 Euro Jahres AfA immerhin 5.500 Euro im ersten Jahr.

AfA Beginn bei Herstellungskosten und Neubau

Bauen Sie selbst oder kaufen Sie vom Bauträger ein noch unfertiges Gebäude? Dann startet die AfA nicht mit dem Spatenstich, sondern erst mit der Fertigstellung.

Fertiggestellt heißt: bezugsfertig. Die wesentlichen Bauarbeiten sind abgeschlossen, das Gebäude ist nutzbar. Konkret müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • Fenster und Außentüren sind eingebaut
  • Heizungsanlage ist funktionsfähig
  • Sanitäranlagen sind nutzbar
  • Elektroinstallation ist abgeschlossen
  • Innenputz und Estrich sind eingebracht

Rein kosmetische Arbeiten wie Malerarbeiten oder die Verlegung von Bodenbelägen stehen der Bezugsfertigkeit nicht entgegen. Die Abnahme durch die Baubehörde ist ebenfalls nicht erforderlich.

Bauträger-Kauf

Bei einem Kauf vom Bauträger, der bei Vertragsschluss bereits ein fertiges Gebäude verkauft, gelten die normalen Anschaffungsregeln: AfA ab Besitzübergang. Nur wenn das Gebäude bei Vertragsschluss noch nicht fertig war, gilt der Fertigstellungszeitpunkt.

AfA Beginn bei Erbschaft

Bei geerbten Immobilien gilt die Fußstapfentheorie (§ 11d EStDV): Sie treten komplett in die steuerliche Position des Verstorbenen ein. Was bedeutet das konkret?

  • Die AfA wird fortgeführt, nicht neu begonnen
  • Es gilt die ursprüngliche Bemessungsgrundlage des Erblassers (historische Anschaffungskosten)
  • Der bisherige AfA Satz bleibt erhalten
  • Die bereits verstrichene Nutzungsdauer wird angerechnet
  • Es entstehen keine neuen Anschaffungskosten durch die Erbschaft
Beispiel Erbfall:
Erblasser kaufte 2010 eine Immobilie (Gebäudeanteil 400.000 Euro, 2 % AfA).
Jährliche AfA: 8.000 Euro. Bereits abgeschrieben (2010-2025): 128.000 Euro.
Restliche AfA Dauer: 34 Jahre. Restliche AfA: 272.000 Euro.

Der Erbe übernimmt 2026 exakt diese Werte und schreibt weiterhin 8.000 Euro pro Jahr ab.

Besonders interessant wird es, wenn die tatsächliche Restnutzungsdauer des Gebäudes deutlich kürzer ist als die steuerliche. In diesem Fall kann der Erbe ein Restnutzungsdauer Gutachten beauftragen und so den jährlichen AfA Betrag erheblich steigern, ohne die Bemessungsgrundlage zu ändern.

AfA Beginn bei Schenkung

Die Schenkung wird steuerlich nach denselben Grundsätzen behandelt wie die Erbschaft. Der Beschenkte führt die AfA des Schenkers nahtlos fort (Fußstapfentheorie). Es gelten folgende Regeln:

  • Bemessungsgrundlage: Historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Schenkers
  • AfA Satz: Unverändert vom Schenker übernommen
  • Bereits abgeschriebene Beträge: Werden angerechnet
  • Keine neuen Anschaffungskosten durch die Schenkung
Merkmal Kauf Erbschaft / Schenkung
Bemessungsgrundlage Eigene Anschaffungskosten Historische AK des Vorgängers
AfA Beginn Besitzübergang (neuer Start) Fortführung der laufenden AfA
AfA Satz Nach Baujahr (2 % oder 3 %) Bisheriger Satz des Vorgängers
Restnutzungsdauer Gutachten Jederzeit möglich Jederzeit möglich (sehr empfehlenswert)

Tipp bei Erbschaft und Schenkung

Gerade bei geerbten oder geschenkten Altbauten lohnt sich ein Restnutzungsdauer Gutachten besonders. Da die Bemessungsgrundlage oft niedrig ist (historische Anschaffungskosten), kann eine verkürzte Restnutzungsdauer die jährliche AfA vervielfachen.

Nutzungsänderung: Von Eigennutzung zur Vermietung

Sie haben bisher selbst drin gewohnt und wollen jetzt vermieten? Dann beginnt die AfA, sobald Sie eine ernsthafte Vermietungsabsicht haben. Aber es gelten Sonderregeln:

  • Bemessungsgrundlage: Die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (nicht der aktuelle Verkehrswert)
  • Fiktive AfA: Die AfA, die während der Eigennutzung hätte anfallen können, wird abgezogen. Man erhält also nicht die volle Restlaufzeit
  • Vermietungsabsicht genügt: Die Immobilie muss nicht sofort vermietet sein, eine ernsthafte und nachweisbare Vermietungsabsicht reicht aus
Beispiel Nutzungsänderung:
Kauf 2015 zur Eigennutzung, Gebäudeanteil 250.000 Euro, Baujahr 1990.
Umwidmung zur Vermietung im Januar 2026.
Fiktive AfA 2015-2025 (11 Jahre x 2 %): 55.000 Euro.
Verbleibende Bemessungsgrundlage: 250.000 - 55.000 = 195.000 Euro.
Restliche AfA Dauer: 39 Jahre. Jährliche AfA: 5.000 Euro.

Alternativ kann auch hier ein Restnutzungsdauer Gutachten die AfA Dauer verkürzen und den jährlichen Abschreibungsbetrag deutlich erhöhen.

Einlage ins Betriebsvermögen

Wird eine Privatimmobilie in ein Betriebsvermögen eingelegt (z. B. in eine GmbH oder als Betriebsgebäude eines Einzelunternehmers), gelten besondere Bewertungsregeln:

  • Als Bemessungsgrundlage gilt der Teilwert zum Zeitpunkt der Einlage, maximal jedoch die fortgeführten Anschaffungskosten
  • Die AfA beginnt mit dem Zeitpunkt der Einlage
  • Der AfA Satz richtet sich nach dem Baujahr und der Restnutzungsdauer

Für Kapitalgesellschaften wie die GmbH gelten zusätzliche Besonderheiten. Details dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur AfA bei der GmbH.

AfA rückwirkend geltend machen

Haben Sie die AfA in vergangenen Steuerjahren vergessen oder nicht korrekt angesetzt, gibt es mehrere Möglichkeiten, dies nachzuholen:

Korrekturmöglichkeit Rechtsgrundlage Voraussetzung Frist
Änderung wegen neuer Tatsachen §173 AO Dem Finanzamt unbekannte Tatsache 4 Jahre (Festsetzungsverjährung)
Offenbare Unrichtigkeit §129 AO Schreib- oder Rechenfehler 4 Jahre
Einspruch §355 AO Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig 1 Monat nach Bekanntgabe
Kumulative Nachhol-AfA §7 Abs. 1 EStG Unterlassene AfA in Vorjahren Laufendes Veranlagungsjahr

Besonders relevant ist die rückwirkende Geltendmachung eines Restnutzungsdauer Gutachtens. Wird nachträglich eine kürzere Restnutzungsdauer nachgewiesen, kann die höhere AfA für vergangene Jahre über eine Änderung nach §173 AO geltend gemacht werden. Details dazu finden Sie in unserem Ratgeber AfA rückwirkend geltend machen.

Steuertipp

Ein Restnutzungsdauer Gutachten kann auch rückwirkend erstellt werden. Wenn Ihr Steuerbescheid noch änderbar ist, können Sie die Differenz zwischen der bisherigen und der neuen, höheren AfA für vergangene Jahre nachträglich geltend machen. Das kann schnell mehrere tausend Euro Steuerersparnis bedeuten.

Übersicht: AfA Beginn nach Erwerbsart

Die folgende Tabelle fasst zusammen, wann die AfA in den verschiedenen Szenarien beginnt und welche Bemessungsgrundlage jeweils gilt:

Erwerbsart AfA Beginn Bemessungsgrundlage
Kauf (Bestandsimmobilie) Besitzübergang (Nutzen/Lasten) Eigene Anschaffungskosten (Gebäudeanteil)
Neubau (Selbsterrichtung) Fertigstellung / Bezugsfertigkeit Herstellungskosten
Kauf vom Bauträger (fertig) Besitzübergang Anschaffungskosten (Gebäudeanteil)
Kauf vom Bauträger (unfertig) Fertigstellung Anschaffungs-/Herstellungskosten
Erbschaft Fortführung (kein Neustart) Historische AK des Erblassers
Schenkung Fortführung (kein Neustart) Historische AK des Schenkers
Eigennutzung zu Vermietung Beginn der Vermietungsabsicht Fortgeführte AK abzgl. fiktiver AfA
Einlage ins Betriebsvermögen Zeitpunkt der Einlage Teilwert (max. fortgeführte AK)

Häufige Fehler beim AfA Beginn

In der Praxis sehen wir immer wieder dieselben Fehler, die Immobilienbesitzer bares Geld kosten:

  • Grundbucheintragung statt Besitzübergang: Die Grundbucheintragung kann Wochen bis Monate nach dem Besitzübergang erfolgen. Wer auf die Grundbucheintragung wartet, verschenkt unter Umständen mehrere Monate AfA.
  • Kaufvertragsdatum verwechselt: Der notarielle Kaufvertrag regelt zwar den Besitzübergang, ist aber nicht selbst der Stichtag. Maßgeblich ist das im Vertrag genannte Übergabedatum.
  • AfA im Kaufjahr vergessen: Auch bei spätem Kauf (z. B. im November) stehen noch 2 Monate AfA zu. Bei einem Gebäudeanteil von 300.000 Euro und 2 % AfA sind das immerhin 1.000 Euro.
  • Keine Vermietungsabsicht dokumentiert: Ohne Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht kann das Finanzamt die AfA verweigern. Sichern Sie Ihre Vermietungsabsicht durch Inserate, Maklerbeauftragung oder schriftliche Dokumentation ab.
  • Restnutzungsdauer nicht prüfen lassen: Die pauschale Nutzungsdauer von 50 Jahren (bei 2 % AfA) ist oft zu lang. Ein Restnutzungsdauer Gutachten kann die AfA verdoppeln oder verdreifachen.
  • Fiktive AfA bei Nutzungsänderung vergessen: Bei der Umwidmung von Eigennutzung zu Vermietung muss die fiktive AfA für die Zeit der Eigennutzung abgezogen werden. Wird dies unterlassen, ist die Bemessungsgrundlage zu hoch und das Finanzamt korrigiert.

Häufige Fragen zum AfA Beginn

Die AfA beginnt mit dem wirtschaftlichen Übergang der Immobilie, also dem Besitzübergang (Übergang von Nutzen und Lasten). Maßgeblich ist nicht der Kaufvertrag oder die Grundbucheintragung, sondern der im Vertrag festgelegte Übergabetermin.

Ja, die AfA wird monatsgenau nach §7 Abs. 1 Satz 4 EStG berechnet. Der Monat des Besitzübergangs zählt voll mit, auch wenn der Übergang erst am Monatsende stattfindet.

Bei einer Erbschaft tritt der Erbe in die steuerliche Position des Erblassers ein (Fußstapfentheorie nach §11d EStDV). Die AfA wird mit der bisherigen Bemessungsgrundlage und dem bisherigen AfA Satz fortgeführt. Ein Restnutzungsdauer Gutachten kann helfen, den AfA Satz zu erhöhen.

Ja, über eine Änderung nach §173 AO (neue Tatsachen) oder §129 AO (offenbare Unrichtigkeit) können vergessene AfA Beträge bis zu vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Auch ein nachträglich erstelltes Restnutzungsdauer Gutachten kann rückwirkend berücksichtigt werden.

Nein. AfA kann nur bei Einkünfteerzielungsabsicht geltend gemacht werden, also bei Vermietung oder betrieblicher Nutzung. Wird eine selbstgenutzte Immobilie später vermietet, beginnt die AfA mit dem Zeitpunkt der Vermietungsabsicht.

Bei selbst errichteten Gebäuden beginnt die AfA mit der Fertigstellung. Ein Gebäude gilt als fertiggestellt, wenn es bezugsfertig ist und die wesentlichen Bauarbeiten abgeschlossen sind. Rein kosmetische Arbeiten stehen der Bezugsfertigkeit nicht entgegen.

Bei einer Schenkung führt der Beschenkte die AfA des Schenkers fort (Fußstapfentheorie). Es entstehen keine neuen Anschaffungskosten, und der bisherige AfA Satz bleibt erhalten. Ein Restnutzungsdauer Gutachten kann den AfA Satz dennoch erhöhen.

Ein Restnutzungsdauer Gutachten ändert nicht den Beginn der AfA, sondern den AfA Satz. Wird eine kürzere Restnutzungsdauer nachgewiesen, erhöht sich der jährliche Abschreibungsbetrag erheblich, da die Bemessungsgrundlage auf weniger Jahre verteilt wird.

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Zuletzt aktualisiert am 16.04.2026