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Ehegattenschaukel: Immobilie übertragen und AfA neu starten

Durch den Verkauf einer Immobilie an den Ehegatten entsteht eine neue AfA Bemessungsgrundlage. So funktioniert die Ehegattenschaukel mit Rechenbeispiel und RND Gutachten.

10. Februar 2026 · Aktualisiert: 27. Maerz 2026

Immobilie an den Ehegatten verkaufen, AfA Basis zurücksetzen, Abschreibung verdoppeln. So funktioniert die Ehegattenschaukel. In Kombination mit einem Restnutzungsdauer Gutachten wird der Effekt noch groesser.

Was ist die Ehegattenschaukel?

Im Kern geht es um Folgendes: Ein Ehegatte verkauft seine vermietete Immobilie zum Verkehrswert an den anderen. Beim Kaeufer entsteht eine neue Anschaffungskosten-Basis und damit frische AfA.

Interessant wird das vor allem, wenn die bisherige AfA fast aufgebraucht ist oder der Immobilienwert deutlich gestiegen ist.

Kurz erklärt

Ehegatte A verkauft die vermietete Immobilie an Ehegatte B. Ehegatte B hat neue Anschaffungskosten in Hoehe des Kaufpreises. Auf dieser Basis berechnet sich die AfA neu. Grunderwerbsteuer fällt nicht an (§ 3 Nr. 4 GrEStG). Spekulationssteuer fällt nicht an, wenn die Haltedauer mehr als 10 Jahre beträgt.

Funktionsweise: Schritt für Schritt

Der Ablauf im Detail:

  1. Ausgangslage: Ehegatte A besitzt eine vermietete Immobilie seit mehr als 10 Jahren. Die AfA ist weitgehend aufgebraucht oder basiert auf niedrigen historischen Anschaffungskosten.
  2. Verkehrswertermittlung: Ein Sachverständiger ermittelt den aktuellen Verkehrswert der Immobilie. Dieser Wert bildet die Grundlage für den Kaufpreis.
  3. Notarieller Kaufvertrag: Ehegatte A verkauft an Ehegatte B zum Verkehrswert. Der Kaufvertrag wird notariell beurkundet.
  4. Kaufpreiszahlung: Ehegatte B zahlt den Kaufpreis tatsächlich, idealerweise per Banküberweisung. Eine Finanzierung über ein Bankdarlehen ist zulässig.
  5. Grundbucheintragung: Ehegatte B wird als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen.
  6. Neue AfA: Ehegatte B macht AfA auf Basis des neuen Kaufpreises geltend.
  7. Optional: RND Gutachten: Ein Restnutzungsdauer Gutachten verkürzt die Abschreibungsdauer und maximiert die jährliche AfA.

Steuerliche Vorteile im Ueberblick

Gleich mehrere Steuervorteile auf einen Schlag:

VorteilRechtsgrundlageWirkung
Neue AfA Bemessungsgrundlage§ 7 Abs. 4 EStGAfA basiert auf aktuellem Verkehrswert statt historischen AK
Keine Grunderwerbsteuer§ 3 Nr. 4 GrEStGUebertragung zwischen Ehegatten ist befreit
Keine Spekulationssteuer§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStGSteuerfreier Verkauf nach 10 Jahren Haltedauer
Schuldzinsenabzug§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 EStGKäufer kann Darlehenszinsen als Werbungskosten absetzen
Kein GestaltungsmissbrauchBFH RechtsprechungGrundsätzlich anerkannt bei Fremdvergleich

Rechenbeispiel: Alt AfA vs. Ehegattenschaukel

Zahlen sagen mehr als Theorie. Hier ein typisches Mehrfamilienhaus:

Ausgangsdaten

Mehrfamilienhaus, Baujahr 1975. Urspruenglicher Kaufpreis 400.000 Euro (davon 300.000 Euro Gebäudeanteil). Haltedauer 22 Jahre. Aktueller Verkehrswert 650.000 Euro (davon 455.000 Euro Gebäudeanteil bei 70 Prozent). Grenzsteuersatz 42 Prozent.

PositionOhne EhegattenschaukelMit Ehegattenschaukel (ohne RND)Mit Ehegattenschaukel + RND Gutachten (RND 25 J.)
AfA Bemessungsgrundlage300.000 Euro455.000 Euro455.000 Euro
AfA Satz2 Prozent2 Prozent4 Prozent (1/25)
Jährliche AfA6.000 Euro9.100 Euro18.200 Euro
Steuerersparnis pro Jahr (42 Prozent)2.520 Euro3.822 Euro7.644 Euro
Mehrertrag gegenüber Alt AfA pro Jahr--1.302 Euro5.124 Euro
Mehrertrag über 10 Jahre--13.020 Euro51.240 Euro

Ehegattenschaukel plus Restnutzungsdauer Gutachten zusammen verdreifachen hier die AfA. Ueber 10 Jahre sind das mehr als 50.000 Euro zusaetzliche Steuerersparnis.

Voraussetzungen für die Anerkennung

Das Finanzamt schaut bei Geschaeften zwischen Ehegatten genau hin. Folgende Punkte muessen stimmen:

  • Tatsaechlicher Eigentumsübergang: Notarieller Kaufvertrag und Grundbucheintragung sind zwingend erforderlich. Es muss ein echter Eigentumswechsel stattfinden.
  • Angemessener Kaufpreis: Der Kaufpreis muss dem Verkehrswert entsprechen. Zu niedrige Preise werden als Scheingeschaeft gewertet, zu hohe Preise als verdeckte Schenkung.
  • Tatsaechliche Kaufpreiszahlung: Der Kaufpreis muss tatsächlich fliessen. Eine Banküberweisung ist nachweisbar und wird empfohlen. Rein buchmäßige Verrechnungen reichen nicht aus.
  • Kein Scheingeschaeft: Die Uebertragung muss ernsthaft gewollt sein. Ein zeitnaher Rueckverkauf spricht gegen die Ernsthaftigkeit.
  • Fremdvergleich: Der Vertrag muss so gestaltet sein, wie er auch zwischen fremden Dritten geschlossen wuerde. Marktubliche Konditionen bei Kaufpreis, Zahlungsmodalitaeten und Uebergabezeitpunkt.
  • Haltedauer: Idealerweise mehr als 10 Jahre, um Spekulationssteuer beim Verkaeufer zu vermeiden.

Praxis Tipp: Finanzierung

Die Finanzierung des Kaufpreises über ein Bankdarlehen staerkt die steuerliche Anerkennung. Der Käufer-Ehegatte kann die Darlehenszinsen als Werbungskosten absetzen, was den Steuereffekt zusätzlich erhöht. Gleichzeitig dokumentiert die Bankfinanzierung den tatsächlichen Geldfluss.

Risiken: § 42 AO Gestaltungsmissbrauch

Natuerlich kann das Finanzamt Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO einwenden. Allerdings ist die BFH Rechtsprechung hier recht klar zugunsten der Steuerpflichtigen:

  • BFH Urteil IX R 40/14: Vertraege zwischen nahen Angehörigen sind steuerlich anzuerkennen, wenn sie dem Fremdvergleich standhalten.
  • Grundsatz: Der Steuerpflichtige ist nicht verpflichtet, seine Verhaeltnisse so zu gestalten, dass ein möglichst hoher Steueranspruch entsteht.
  • Grenze: Gestaltungsmissbrauch liegt nur vor, wenn die gewählte Gestaltung ausschliesslich der Steuerminderung dient und keine wirtschaftliche Substanz hat.

Wer die Spielregeln einhaelt, hat erfahrungsgemaess wenig zu befuerchten. Problematisch wird es nur bei einem schnellen Rueckverkauf oder einem Kaufpreis, der offensichtlich nicht zum Marktwert passt.

RisikofaktorEinschätzungMassnahme
Kaufpreis weicht vom Verkehrswert abHochVerkehrswertgutachten beauftragen
Keine tatsächliche KaufpreiszahlungHochBanküberweisung dokumentieren
Rueckverkauf innerhalb weniger JahreMittelMindestens 5 Jahre Haltedauer einplanen
Fehlende wirtschaftliche GründeGeringVermoegensneuordnung, Finanzierungsgründe dokumentieren
Vertrag entspricht nicht FremdvergleichHochMarktubliche Konditionen vereinbaren

Kombination mit Restnutzungsdauer Gutachten

Den groessten Hebel erzielen Sie mit der Kombination aus Ehegattenschaukel und Restnutzungsdauer Gutachten:

  1. Ehegattenschaukel: Höhere AfA Bemessungsgrundlage durch neuen Kaufpreis
  2. RND Gutachten: Höherer AfA Satz durch verkürzte Restnutzungsdauer

Hoehere Basis mal hoeherer Prozentsatz, das multipliziert sich. Die bisherige Abschreibung wird ein Vielfaches.

Beispiel: MFH Baujahr 1975, Verkehrswert 650.000 Euro

Gebäudeanteil 70 Prozent = 455.000 Euro
Ohne RND Gutachten: 455.000 Euro mal 2 Prozent = 9.100 Euro pro Jahr
Mit RND Gutachten (RND 25 Jahre): 455.000 Euro geteilt durch 25 = 18.200 Euro pro Jahr

Steuerersparnis bei 42 Prozent Grenzsteuersatz:
Ohne RND: 3.822 Euro pro Jahr
Mit RND: 7.644 Euro pro Jahr
Mehrertrag durch RND Gutachten: 3.822 Euro pro Jahr

Der AfA Rechner berechnet die konkrete Steuerersparnis für Ihre Immobilie in wenigen Sekunden.

Kosten und Nebenkosten der Ehegattenschaukel

Ganz ohne Kosten geht es nicht. Trotz Grunderwerbsteuer-Befreiung fallen Nebenkosten an:

KostenpositionTypische Hoehe (bei 650.000 Euro Kaufpreis)Steuerlich absetzbar?
Notar (Kaufvertrag)ca. 3.500 bis 5.000 EuroAnschaffungsnebenkosten, erhöhen AfA Basis
Grundbuchänderungca. 1.500 bis 2.500 EuroAnschaffungsnebenkosten, erhöhen AfA Basis
Grunderwerbsteuer0 Euro (befreit)--
Verkehrswertgutachtenca. 1.000 bis 2.500 EuroWerbungskosten
RND Gutachten (optional)ca. 500 bis 1.500 EuroWerbungskosten
Steuerberatungca. 500 bis 1.500 EuroWerbungskosten
Gesamtkostenca. 7.000 bis 13.000 Euro

Mit der Mehrersparnis von rund 5.124 Euro pro Jahr haben sich die Kosten nach anderthalb bis zweieinhalb Jahren bezahlt gemacht.

Alternative: Die Güterstandsschaukel

Anders als die Ehegattenschaukel basiert die Gueterstandsschaukel nicht auf einem Kaufvertrag, sondern auf dem Wechsel des ehelichen Gueterstands. Im Vergleich:

KriteriumEhegattenschaukelGüterstandsschaukel
MechanismusKaufvertrag zwischen EhegattenWechsel Güterstand (Zugewinngemeinschaft zu Gütertrennung und zurueck)
HauptzielNeue AfA BemessungsgrundlageSteuerfreie Vermögensübertragung, Schenkungsteuer Optimierung
GrunderwerbsteuerBefreit (§ 3 Nr. 4 GrEStG)Befreit (§ 3 Nr. 4 GrEStG)
SchenkungsteuerNicht relevant (Kaufvertrag)Befreit (§ 5 Abs. 2 ErbStG)
NotarkostenKaufvertrag + Grundbuch2 Eheverträge + ggf. Grundbuch
AfA NeustartJa, voller NeustartNur wenn Eigentumswechsel stattfindet
KomplexitätMittelHoch (2 Vertraege, Timing)

Für die reine AfA Optimierung ist die Ehegattenschaukel in den meisten Fällen die bessere Wahl. Die Güterstandsschaukel eignet sich eher für die schenkungsteuerfreie Vermögensübertragung, etwa wenn das Ehepaar größere Vermoegen aufteilen moechte.

Wann lohnt sich die Ehegattenschaukel?

Die Ehegattenschaukel ist nicht in jedem Fall sinnvoll. Die wichtigsten Kriterien:

Ehegattenschaukel lohnt sich

  • AfA ist weitgehend aufgebraucht oder endet in absehbarer Zeit
  • Die Immobilie hat deutlich an Wert gewonnen seit dem urspruenglichen Kauf
  • Haltedauer mehr als 10 Jahre (keine Spekulationssteuer beim Verkaeufer)
  • Beide Ehegatten haben ausreichend finanzielle Mittel oder Finanzierungsmöglichkeiten
  • Hoher persönlicher Grenzsteuersatz (ab 35 Prozent aufwärts)
  • Kombination mit RND Gutachten möglich (ältere Gebäude)

Ehegattenschaukel lohnt sich eher nicht

  • Haltedauer weniger als 10 Jahre (Spekulationssteuer droht beim Verkaeufer)
  • Geringer Wertzuwachs der Immobilie seit Erwerb
  • Notarkosten und Nebenkosten stehen in keinem Verhaeltnis zur Steuerersparnis
  • Komplizierte Vermoegensverhaeltnisse, z. B. bei Gütertrennung mit Ausgleichsansprüchen
  • Geringer Gebäudeanteil (hoher Bodenrichtwert)
  • Scheidung ist absehbar

Checkliste: Ehegattenschaukel vorbereiten

  1. Steuerberater konsultieren und Wirtschaftlichkeit pruefen
  2. Haltedauer pruefen (mehr als 10 Jahre?)
  3. Verkehrswertgutachten beauftragen
  4. Finanzierung klaeren (Bankdarlehen für Käufer-Ehegatten)
  5. Notartermin vereinbaren für Kaufvertrag
  6. Kaufpreis per Banküberweisung zahlen
  7. Grundbuchänderung beantragen
  8. Restnutzungsdauer Gutachten beauftragen für maximale AfA
  9. Neue AfA in der Steuererklärung geltend machen

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Haeufig gestellte Fragen

Ja. Der BFH hat mehrfach bestätigt, dass der Verkauf einer Immobilie zwischen Ehegatten kein Gestaltungsmissbrauch ist, solange ein Fremdvergleich standhält. Der Kaufpreis muss dem Verkehrswert entsprechen, tatsächlich gezahlt werden und der Eigentumsübergang muss notariell beurkundet sein.

Nein. Gemäß § 3 Nr. 4 GrEStG sind Grundstücksübertragungen zwischen Ehegatten von der Grunderwerbsteuer befreit. Das gilt sowohl während der Ehe als auch bei Übertragungen im Rahmen einer Scheidung.

Die Ehegattenschaukel lohnt sich besonders, wenn die bisherige AfA weitgehend aufgebraucht ist, die Immobilie deutlich im Wert gestiegen ist und die Haltedauer mehr als 10 Jahre beträgt. In Kombination mit einem Restnutzungsdauer Gutachten kann die jährliche AfA verdoppelt oder verdreifacht werden.

Ja, der Kaufpreis muss tatsächlich fliessen, idealerweise per Banküberweisung. Eine rein buchmäßige Verrechnung reicht nicht aus. Das Finanzamt prüft, ob ein echter Geldfluss stattgefunden hat. Auch eine Finanzierung über ein Bankdarlehen ist zulässig und üblich.

Bei der Ehegattenschaukel wird die Immobilie zum Verkehrswert verkauft, wodurch eine neue AfA Bemessungsgrundlage entsteht. Bei der Güterstandsschaukel wechseln die Ehegatten vom gesetzlichen Güterstand in die Gütertrennung und zurueck. Dabei entsteht ein Zugewinnausgleichsanspruch, der zur steuerbegünstigten Vermögensübertragung genutzt werden kann.

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Zuletzt aktualisiert am 16.04.2026