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Lineare vs. Degressive AfA: Welche Abschreibung ist günstiger?

3 % linear oder 5 % degressiv? Hier rechnen wir beide Varianten Jahr für Jahr durch. Plus: der optimale Wechselzeitpunkt und warum ein RND Gutachten bei Bestandsimmobilien oft beide schlägt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Lineare AfA: Gleichbleibend 3 % pro Jahr bei Neubauten ab 2023 (§ 7 Abs. 4 EStG)
  • Degressive AfA: 5 % vom jeweiligen Restwert, jährlich sinkend (§ 7 Abs. 5a EStG)
  • Anfangs degressiv vorteilhafter: In den ersten 10 Jahren liefert die degressive AfA deutlich höhere Abschreibungsbeträge
  • Wechseloption nutzen: Nach ca. 13-14 Jahren lohnt der Wechsel von degressiv auf linear
  • Geheimtipp RND Gutachten: Bei Bestandsimmobilien kann eine verkürzte Restnutzungsdauer beide Standardmethoden übertreffen

Lineare AfA: So funktioniert die Standardabschreibung

Beim linearen Modell nach § 7 Abs. 4 EStG verteilen Sie den Gebäudewert (ohne Grundstück) gleichmäßig über die gesetzliche Nutzungsdauer. Jedes Jahr derselbe Betrag, ohne Überraschungen. Wie hoch der AfA Satz ausfällt, bestimmen Baujahr und Gebäudeart:

Gebäudeart / BaujahrAfA SatzNutzungsdauer
Wohngebäude, Baujahr nach 19242 %50 Jahre
Wohngebäude, Baujahr vor 19252,5 %40 Jahre
Neubauten ab 2023 (Fertigstellung/Bauantrag)3 %33,33 Jahre

Vorteil: Planungssicherheit. Jedes Jahr derselbe Abschreibungsbetrag. Nachteil: In den Anfangsjahren niedrigere Abschreibung als bei der degressiven Methode.

Degressive AfA: Der Neubau-Booster ab 2024

Seit dem Wachstumschancengesetz gibt es sie wieder: die degressive Gebaeudeabschreibung (§ 7 Abs. 5a EStG). Sie schreiben jaehrlich 5 % vom verbleibenden Buchwert ab. Anfangs viel, spaeter immer weniger, weil der Buchwert jedes Jahr schrumpft.

Voraussetzungen für die degressive AfA

  • Nur Wohngebäude: Gewerbeimmobilien sind ausgeschlossen
  • Bauantrag ab 01.10.2023: Ältere Bauanträge sind nicht berechtigt
  • Bauantrag vor 01.10.2029: Befristete Regelung
  • Herstellung oder Anschaffung bis Ende des Jahres der Fertigstellung: Das Gebäude muss im Jahr der Fertigstellung erworben werden

Rechenbeispiel degressive AfA

Bei einem Gebäudewert von 500.000 Euro:

JahrBuchwert JahresanfangAfA 5 %Buchwert Jahresende
1500.000 €25.000 €475.000 €
2475.000 €23.750 €451.250 €
3451.250 €22.563 €428.688 €
5407.253 €20.363 €386.890 €
10314.447 €15.722 €298.725 €
15241.171 €12.059 €229.113 €
20184.875 €9.244 €175.631 €

Im Vergleich: Die lineare AfA (3 %) ergibt konstant 15.000 Euro pro Jahr. Die degressive AfA startet mit 25.000 Euro und sinkt auf unter 15.000 Euro ab dem 11. Jahr.

Year by Year Vergleich: Linear vs. Degressiv

Vergleich bei einem Gebäudewert von 500.000 Euro und einem Neubau ab 2023:

JahrLineare AfA (3 %)Degressive AfA (5 %)Vorteil degressiv
115.000 €25.000 €+10.000 €
215.000 €23.750 €+8.750 €
315.000 €22.563 €+7.563 €
515.000 €20.363 €+5.363 €
1015.000 €15.722 €+722 €
1115.000 €14.937 €−63 €
1515.000 €12.059 €−2.941 €
2015.000 €9.244 €−5.756 €

Wendepunkt: Ab ca. Jahr 11 liefert die lineare AfA höhere jährliche Beträge als die degressive AfA. Die kumulierten Abschreibungsbeträge sind bei der degressiven Methode aber noch bis ca. Jahr 20 höher.

Kumulierte Abschreibung nach 10, 20 und 30 Jahren

ZeitraumKumuliert linearKumuliert degressivDifferenz
Nach 10 Jahren150.000 €201.275 €+51.275 €
Nach 20 Jahren300.000 €324.369 €+24.369 €
Nach 33 Jahren500.000 €415.087 €−84.913 €

Rein rechnerisch wird der Gebaeudewert bei der degressiven Methode nie auf null sinken, denn 5 % vom Restwert erreicht mathematisch nie die Null. Ohne einen Wechsel zur linearen AfA verschenken Sie also Abschreibungspotenzial.

Die Wechseloption: Von degressiv auf linear

Sie duerfen genau einmal von degressiv auf linear wechseln. Zurueck geht es nicht. Aber genau dieser Wechsel ist der Clou: Richtig getimt, holen Sie aus beiden Methoden das Maximum heraus.

So funktioniert der Wechsel

  1. Sie starten mit der degressiven AfA (5 % vom Restwert)
  2. Jedes Jahr prüfen Sie: Ist der lineare Betrag höher als der degressive?
  3. Sobald ja: Wechsel zur linearen AfA auf Basis des Restbuchwerts und der verbleibenden Nutzungsdauer

Der optimale Wechselzeitpunkt

Die Formel ist einfach: Wechseln Sie, wenn der lineare Jahresbetrag (Restwert geteilt durch Restjahre) den degressiven Jahresbetrag (5 % vom Restwert) übersteigt.

Mathematisch: Restwert / Restjahre > 5 % × Restwert

Vereinfacht: 1 / Restjahre > 0,05, also Restjahre < 20

Bei einer gesetzlichen Nutzungsdauer von 33,33 Jahren (3 % linear) ergibt sich:

Nach JahrRestwertRestjahreDegressiv (5 %)Linear (Restwert/Restjahre)Wechsel?
10298.725 €23,3314.936 €12.804 €Nein
12269.705 €21,3313.485 €12.643 €Nein
13256.220 €20,3312.811 €12.603 €Nein
14243.409 €19,3312.170 €12.592 €Ja

Ergebnis: Der optimale Wechselzeitpunkt liegt bei ca. Jahr 14. Ab dann schreiben Sie den Restbuchwert linear über die verbleibenden 19,33 Jahre ab und erhalten jedes Jahr 12.592 Euro statt fallender degressiver Beträge.

Gesamtvorteil durch die Wechselstrategie

Die Kombination aus degressiver und linearer AfA mit optimalem Wechselzeitpunkt liefert über die gesamte Nutzungsdauer die höchste kumulative Abschreibung und den besten Barwert, da die hohen Abschreibungen in den Anfangsjahren anfallen, wenn der Zeitwert des Geldes am höchsten ist.

Steuerliche Gesamtbetrachtung: Barwert-Analyse

Der reine Vergleich der Abschreibungsbeträge greift zu kurz. Entscheidend ist der Barwert der Steuerersparnis: Ein Euro Steuerersparnis heute ist mehr wert als ein Euro in 20 Jahren.

Bei einem angenommenen Diskontierungssatz von 3 % und einer Steuerbelastung von 42 % (Spitzensteuersatz + Soli):

StrategieNominale AfA gesamtBarwert Steuerersparnis
Nur lineare AfA (3 %)500.000 €ca. 138.000 €
Nur degressive AfA (5 %)ca. 415.000 €*ca. 127.000 €
Degressiv + Wechsel nach 14 J.500.000 €ca. 152.000 €

* Rein degressive AfA ohne Wechsel schreibt den Gebäudewert nie vollständig ab.

Die Wechselstrategie liefert rund 10 % mehr Barwert an Steuerersparnis als die rein lineare Methode, weil die höheren Abschreibungen in den Anfangsjahren durch den Zinseffekt stärker wiegen.

Kombination mit Sonder AfA nach § 7b

Die Sonder AfA nach § 7b EStG kann zusätzlich sowohl zur linearen als auch zur degressiven AfA genutzt werden. Voraussetzung: Die Baukosten dürfen 5.200 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche nicht überschreiten. Bauherren sollten die Wohnfläche korrekt nach WoFlV berechnen, da schon geringe Abweichungen über die Förderfähigkeit entscheiden können.

  • Sonder AfA: 5 % der Bemessungsgrundlage (max. 4.000 €/m²) in den ersten vier Jahren
  • Kombination mit degressiver AfA: Beide Methoden laufen parallel
  • Maximaler Effekt: In den ersten vier Jahren kann die Gesamtabschreibung bei über 10 % liegen

Rechenbeispiel: 80 m² Wohnfläche, Baukosten 4.000 €/m² = 320.000 € Bemessungsgrundlage. Sonder AfA: 5 % × 320.000 € = 16.000 € zusätzlich pro Jahr in den ersten vier Jahren, neben der regulären AfA.

Restnutzungsdauer Gutachten: Die Alternative für Bestandsimmobilien

Die degressive AfA gilt nur für Neubauten. Für Bestandsimmobilien gibt es einen oft unterschätzten Weg zu höherer Abschreibung: das Restnutzungsdauer Gutachten nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG.

Warum ein RND Gutachten beide Methoden schlagen kann

Ein Gutachten kann die Restnutzungsdauer auf z. B. 25 Jahre verkürzen. Das ergibt eine lineare AfA von 4 % statt der Standard-2 %. Vergleich:

MethodeJahr 1Jahr 10Jahr 20Kumuliert nach 25 J.
Lineare AfA 2 % (Standard)10.000 €10.000 €10.000 €250.000 €
Degressive AfA 5 %25.000 €15.722 €9.244 €356.861 €
Lineare AfA 4 % (RND Gutachten)20.000 €20.000 €20.000 €500.000 €

Bei einem Gebäudewert von 500.000 Euro und einer Restnutzungsdauer von 25 Jahren ergibt das RND Gutachten:

  • 20.000 Euro pro Jahr statt 10.000 Euro (Standard 2 %)
  • Nach 25 Jahren ist der gesamte Gebäudewert abgeschrieben
  • Die degressive AfA liefert nach 25 Jahren nur ca. 357.000 Euro (ohne Wechsel)
  • Bereits ab Jahr 5 liegt die RND-basierte AfA (20.000 €) über der degressiven AfA

Fazit: Für Bestandsimmobilien ist ein RND Gutachten fast immer die bessere Wahl, da die erhöhte lineare AfA konstant hoch bleibt und keine komplizierte Wechselstrategie erfordert.

Eigennutzung: Keine AfA möglich

Wichtig: Weder die lineare noch die degressive AfA können bei eigengenutzen Immobilien geltend gemacht werden. Die Abschreibung nach § 7 EStG setzt Einkünfteerzielungsabsicht voraus. Nur bei Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) oder betrieblicher Nutzung ist die AfA absetzbar.

Ausnahme: Bei der Denkmal AfA können Eigennutzer Sanierungskosten über § 10f EStG als Sonderausgaben absetzen.

Entscheidungshilfe: Welche Methode passt zu Ihnen?

  • Neubau-Wohngebäude, kurze Haltedauer (< 15 Jahre): Degressive AfA klar vorteilhafter, maximale Abschreibung in den Anfangsjahren
  • Neubau-Wohngebäude, lange Haltedauer (> 15 Jahre): Degressiv starten, nach ca. 14 Jahren auf linear wechseln
  • Bestandsimmobilie, Altbau: RND Gutachten prüfen, oft höhere AfA als beide Standardmethoden
  • Neubau ≤ 5.200 €/m²: Degressive AfA + Sonder AfA § 7b kombinieren
  • Gewerbeimmobilie: Nur lineare AfA möglich (3 % ab 2023), ggf. RND Gutachten
  • Eigennutzung: Keine AfA möglich, Ausnahme Denkmal-Sanierung

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Häufig gestellte Fragen

Nein. Die degressive AfA liefert in den ersten ca. 10-12 Jahren höhere Abschreibungsbeträge, danach sinkt sie unter die lineare AfA. Wer eine Immobilie lange hält, profitiert von der Wechseloption: Zuerst degressiv, dann linear.

Der optimale Wechselzeitpunkt liegt bei ca. 13-14 Jahren. Wechseln Sie, wenn der lineare Betrag (Restwert geteilt durch Restjahre) höher ist als der degressive Betrag (5 % vom Restwert). Die Formel: Wechsel wenn 1/Restjahre > 5 %.

Nicht gleichzeitig, aber nacheinander: Sie können einmalig von der degressiven zur linearen AfA wechseln. Ein Rückwechsel ist nicht möglich. Die Sonder AfA nach § 7b kann zusätzlich zu beiden Methoden genutzt werden.

Die degressive AfA gilt ausschließlich für Wohngebäude mit Bauantrag ab 01.10.2023 und vor 01.10.2029. Gewerbeimmobilien und Bestandsgebäude sind ausgeschlossen.

Für Bestandsgebäude ist ein RND Gutachten oft die bessere Wahl. Beispiel: 4 % linear bei 25 Jahren Restnutzungsdauer schlägt die degressive AfA bereits nach wenigen Jahren und liefert über die gesamte Laufzeit mehr Abschreibungsvolumen.

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Zuletzt aktualisiert am 16.04.2026