AfA, Zinsen, Instandhaltung, als Vermieter können Sie eine ganze Menge absetzen. Hier steht, wie.
| Kostenart | Absetzbar? | Hinweis |
|---|---|---|
| Gebäude AfA | Ja | 2 %, 2,5 %, 3 % oder mit Gutachten individuell |
| Darlehenszinsen | Ja | Finanzierungskosten für vermietete Immobilie |
| Erhaltungsaufwand | Ja | Sofort oder verteilt auf 2 bis 5 Jahre |
| Hausverwaltung | Ja | Verwaltungsgebühren, Buchhalter |
| Grundsteuer | Ja | Jährliche Grundsteuer der Kommune |
| Versicherungen | Ja | Gebäude-, Haftpflicht-, Rechtsschutzversicherung |
| Fahrtkosten | Ja | Fahrten zum Mietobjekt (0,30 €/km) |
| Gutachtenkosten | Ja | Restnutzungsdauer Gutachten, Energieausweis |
| Tilgung | Nein | Darlehenstilgung ist keine Werbungskosten |
Die AfA ist oft der größte einzelne Werbungskosten Posten. Ein Restnutzungsdauer Gutachten kann diesen Posten verdoppeln bis verdreifachen, ohne dass zusätzliche laufende Kosten anfallen.
Viele Vermieter verschenken Geld ans Finanzamt, einfach weil sie nicht alle Möglichkeiten kennen. Hier die fünf wirksamsten Hebel.
Alles, was mit der Erzielung von Mieteinnahmen zusammenhängt, zählt als Werbungskosten (§ 9 EStG). Oft übersehen Vermieter diese Posten:
Vor der ersten Vermietung renovieren? Vorsicht. Reparaturen laufen in der Regel als Werbungskosten, aber die 15 % Grenze (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG) kann dazwischenfunken.
Übersteigen Ihre Renovierungskosten in den ersten drei Jahren nach Kauf 15 % der Gebäudekosten, müssen Sie alles aktivieren und über die Nutzungsdauer abschreiben. Statt sofortigem Abzug also jahrzehntelanges Warten. Gerade bei Sanierungsprojekten eine teure Falle.
Wer an Angehörige vermietet, sollte die ortsübliche Vergleichsmiete kennen. Liegt die vereinbarte Miete unter 50 Prozent der ortsüblichen Miete, kürzt das Finanzamt die Werbungskosten anteilig (§ 21 Abs. 2 EStG). Auch bei einer regulären Mieterhöhung im Bestand ist die ortsübliche Miete der zentrale Bezugspunkt. Wer hier auf der sicheren Seite bleiben will, lässt die Marktmiete in einem Mietwertgutachten sauber ermitteln, statt sich auf grobe Mietspiegelwerte zu verlassen.
Übersteigen Ihre Werbungskosten (inkl. AfA) die Mieteinnahmen, entsteht ein steuerlicher Verlust. Den können Sie mit anderen Einkünften verrechnen, etwa Ihrem Gehalt. Das senkt die Einkommensteuer direkt.
Gerade in den Anfangsjahren nach dem Kauf kommen oft hohe Zinsen und Sanierungskosten zusammen. Ein Gutachten mit erhöhter AfA verstärkt den Effekt noch weiter.
Erhaltungsaufwand, also Maßnahmen, die den Zustand des Gebäudes erhalten oder gleichartige Bauteile ersetzen, ist sofort als Werbungskosten absetzbar. Herstellungskosten, die das Gebäude wesentlich verbessern, müssen dagegen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Die Abgrenzung im Einzelfall erfordert oft steuerliche Beratung.
Ja. Die Kosten für ein Gutachten zur Feststellung der verkürzten Restnutzungsdauer sind Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Sie mindern direkt die Steuerlast im Jahr der Zahlung.
Ja. Verluste aus Vermietung und Verpachtung können mit anderen Einkunftsarten (z. B. Gehalt) verrechnet werden. Das senkt Ihre Gesamtsteuerlast.
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