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Bodenrichtwerte: Bedeutung für Kaufpreisaufteilung & AfA

Hoher Bodenrichtwert, niedrige AfA: So einfach ist die Formel. Je mehr vom Kaufpreis auf das Grundstück entfällt, desto weniger bleibt für die Abschreibung. Genau deshalb lohnt sich eine professionelle Kaufpreisaufteilung.

Was sind Bodenrichtwerte?

Bodenrichtwerte (BRW) geben an, was ein Quadratmeter Grundstück in einer bestimmten Zone durchschnittlich wert ist. Ermittelt werden sie von den Gutachterausschüssen auf Basis tatsächlicher Kaufpreise (Rechtsgrundlage: § 196 BauGB).

Der BRW wird in Euro pro Quadratmeter (EUR/m²) angegeben und bezieht sich auf ein typisches, unbebautes Grundstück in der jeweiligen Zone. Dabei werden ein bestimmter Entwicklungszustand (z. B. baureifes Land) und eine bestimmte Geschossflächenzahl (GFZ) zugrunde gelegt.

Wichtig: Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert

Der Bodenrichtwert ist ein statistischer Durchschnittswert. Er gibt den mittleren Lagewert an, nicht den individuellen Marktwert eines konkreten Grundstücks. Für die exakte Bewertung sind Anpassungsfaktoren erforderlich, die Abweichungen vom Richtwertgrundstück berücksichtigen.

So werden Bodenrichtwerte ermittelt

Das Verfahren ist in der Bodenrichtwertrichtlinie (BRW-RL) geregelt und folgt einem festen Ablauf:

  1. Kaufpreissammlung: Die Gutachterausschüsse sammeln alle notariell beurkundeten Grundstückskaufverträge. Notar und Grundbuchamt sind gesetzlich verpflichtet, die Kaufpreise zu melden.
  2. Auswertung und Bereinigung: Kaufpreise werden um untypische Einflüsse bereinigt (z. B. Verwandtschaftskäufe, Sonderkonditionen).
  3. Zonenbildung: Gebiete mit annähernd gleichen Lagemerkmalen werden zu Bodenrichtwertzonen zusammengefasst.
  4. Ableitung des BRW: Aus den bereinigten Kaufpreisen wird der durchschnittliche Bodenwert pro Quadratmeter abgeleitet.
  5. Veröffentlichung: Die BRW werden mindestens alle zwei Jahre zum Stichtag 01.01. veröffentlicht. Seit der Grundsteuerreform 2025 erfolgt die Ermittlung in vielen Bundesländern jährlich.

Wo finde ich Bodenrichtwerte?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, den Bodenrichtwert für ein konkretes Grundstück abzurufen:

QuelleKostenDetailgradHinweis
BORIS-D (boris-d.de)KostenlosHochBundesweites Portal, Kartendarstellung mit Zonengrenzen
Landes-BORIS-PortaleKostenlos bis 30 EURSehr hochz. B. BORIS.NRW, BORIS Berlin, teils mit Historien
Gutachterausschuss15 bis 50 EURSehr hochOffizielle Auskunft mit Stempel, für Gutachten nutzbar
Grundstücksmarktbericht20 bis 80 EURUmfassendPreistrends, Liegenschaftszinssätze, Marktanalysen
ImmobilienportaleKostenlosGrobNur zur Orientierung, keine amtlichen Werte

Tipp: BORIS-D als erste Anlaufstelle

Das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) unter boris-d.de bietet kostenlose BRW-Abfragen für die meisten Bundesländer. Geben Sie einfach die Adresse ein und erhalten Sie den aktuellen Bodenrichtwert mit Stichtag, Zonengrenzen und Richtwertgrundstück-Parametern.

Bedeutung für die Kaufpreisaufteilung

Der Bodenrichtwert ist der zentrale Faktor bei der Kaufpreisaufteilung, denn Grund und Boden sind steuerlich nicht abschreibbar. Nur der Gebäudeanteil am Kaufpreis bildet die AfA Bemessungsgrundlage. Die grundlegende Berechnung:

Bodenwert = Bodenrichtwert x Anpassungsfaktoren x Grundstücksfläche
Gebäudewert = Kaufpreis - Bodenwert
AfA Bemessungsgrundlage = Gebäudewert + Außenanlagen

Je höher der BRW, desto niedriger der Gebäudeanteil und desto geringer die jährliche AfA. Deshalb ist eine sorgfältige und realistische Kaufpreisaufteilung entscheidend für Ihre Steuerersparnis. Vertiefend dazu: der Hintergrundratgeber zur Kaufpreis-Aufteilung.

BMF Arbeitshilfe vs. Sachverständigengutachten

Das Bundesfinanzministerium stellt eine Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung bereit. Diese nutzt standardisierte Bodenrichtwerte und das Sachwertverfahren zur Berechnung des Gebäudeanteils. Allerdings hat der Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil IX R 26/19 klargestellt:

BFH Urteil IX R 26/19: BMF Tool nicht bindend

Die BMF Arbeitshilfe liefert nur einen Anhaltspunkt. Das Finanzamt darf sie nicht als alleinige Grundlage verwenden, wenn ein Sachverständigengutachten zu einer abweichenden, methodisch korrekten Aufteilung gelangt. Ein qualifiziertes Gutachten hat Vorrang.

Praxisbeispiel: Auswirkung auf die AfA

Ein Investor kauft eine vermietete Eigentumswohnung in Berlin-Charlottenburg:

PositionBMF ArbeitshilfeSachverständigengutachten
Kaufpreis450.000 EUR450.000 EUR
Grundstücksanteil (m²)35 m²35 m²
Bodenrichtwert (EUR/m²)4.500 EUR3.800 EUR (angepasst)
Bodenwert157.500 EUR (35 %)133.000 EUR (30 %)
Gebäudewert / AfA Basis292.500 EUR (65 %)317.000 EUR (70 %)
AfA bei 2 % (50 Jahre RND)5.850 EUR/Jahr6.340 EUR/Jahr
AfA bei verkürzte RND (25 Jahre)11.700 EUR/Jahr12.680 EUR/Jahr
Mehrabschreibung über 25 Jahre--+ 24.500 EUR

Das Beispiel zeigt: Der Sachverständige berücksichtigt grundstücksspezifische Anpassungsfaktoren (z. B. ungünstiger Zuschnitt, fehlender Gartenanteil), die den BRW nach unten korrigieren. In Kombination mit einem Restnutzungsdauer Gutachten ergibt sich ein deutliches Steuerersparnispotenzial.

Typische Bodenrichtwerte in Deutschland

Die Bandbreite der Bodenrichtwerte in Deutschland ist enorm. Ein Überblick nach Lage und Region:

Region / LageBRW-Spanne (EUR/m²)Typischer Gebäudeanteil
München Innenstadt5.000 bis 15.00035 bis 50 %
Frankfurt City3.000 bis 10.00040 bis 55 %
Hamburg gute Lage2.000 bis 6.00045 bis 60 %
Berlin gute Lage1.500 bis 5.00050 bis 65 %
Köln / Düsseldorf800 bis 3.50055 bis 70 %
Mittelstädte150 bis 80065 bis 80 %
Ländliche Gebiete30 bis 20075 bis 90 %

Faustregel: In ländlichen Lagen ist der Bodenanteil gering und die AfA Basis hoch. In Metropolen kann der Bodenanteil über 50 % des Kaufpreises ausmachen, was ein Restnutzungsdauer Gutachten umso wertvoller macht.

Bodenrichtwert vs. tatsächlicher Grundstückswert

Wichtig: Der Bodenrichtwert ist ein Durchschnittswert für ein Richtwertgrundstück. Der tatsächliche Bodenwert eines konkreten Grundstücks kann erheblich davon abweichen. Folgende Anpassungsfaktoren kommen zum Tragen:

  • Geschossflächenzahl (GFZ): Weicht die tatsächliche GFZ vom Richtwertgrundstück ab, muss der BRW angepasst werden. Ein Grundstück mit niedrigerer GFZ hat einen geringeren Bodenwert.
  • Grundstücksgröße: Sehr große Grundstücke haben oft einen niedrigeren m²-Preis als kleine Grundstücke in derselben Zone.
  • Zuschnitt und Topografie: Ungünstige Formen (z. B. Dreiecksgrundstücke) oder Hanglage mindern den Wert.
  • Erschließungszustand: Der BRW bezieht sich meist auf voll erschlossene Grundstücke. Fehlende Erschließung rechtfertigt Abschläge.
  • Altlasten und Baulasten: Kontaminierter Boden oder eingetragene Baulasten (z. B. Leitungsrechte) reduzieren den Bodenwert teils erheblich.
  • Denkmalschutz und Nutzungsbeschränkungen: Einschränkungen der Bebaubarkeit senken den Grundstückswert.
  • Immissionsbelastung: Lärm (Straße, Schiene, Fluglärm), Geruch oder Erschütterungen können wertmindernd wirken.

Praxis Tipp: Anpassungsfaktoren dokumentieren

Wenn Ihr Grundstück vom Richtwertgrundstück abweicht, kann ein Sachverständiger diese Abweichungen dokumentieren und so den tatsächlichen Bodenwert unter dem BRW ansetzen. Das erhöht den Gebäudeanteil und damit Ihre AfA Bemessungsgrundlage.

Strategien bei hohen Bodenrichtwerten

Gerade in Großstädten mit hohen Bodenrichtwerten können folgende Strategien den Gebäudeanteil optimieren:

  1. Sachverständigengutachten statt BMF Arbeitshilfe: Die BMF Arbeitshilfe verwendet standardisierte BRW ohne individuelle Anpassungen. Ein Sachverständiger berücksichtigt grundstücksspezifische Faktoren und gelangt häufig zu einem niedrigeren Bodenwert.
  2. Grundstücksspezifische Abweichungen geltend machen: Ungünstiger Zuschnitt, Altlasten, Baulasten, fehlende Erschließung oder Immissionsbelastung rechtfertigen Abschläge vom BRW.
  3. Außenanlagen dem Gebäudeanteil zurechnen: Garagen, Stellplätze, Einfriedungen, Wege und technische Außenanlagen (z. B. Drainage) gehören zum abschreibbaren Gebäudeanteil und erhöhen die AfA Basis.
  4. Kombination mit RND Gutachten: Wenn der Gebäudeanteil durch hohe BRW gedrückt wird, wird die verkürzte Restnutzungsdauer umso wichtiger. Ein höherer AfA Satz kompensiert die niedrigere Bemessungsgrundlage teilweise.
  5. Zweites Gutachten bei strittiger Aufteilung: Falls das Finanzamt die Kaufpreisaufteilung anzweifelt, kann ein zweites, unabhängiges Gutachten die Position stärken.

Grundsteuerreform 2025 und Bodenrichtwerte

Die Grundsteuerreform, die seit dem 01.01.2025 gilt, hat direkte Auswirkungen auf die Bodenrichtwerte in Deutschland:

  • Flächendeckende Neubewertung: Für die Reform wurden bundesweit alle Bodenrichtwerte neu ermittelt. In vielen Regionen wurden die Werte deutlich angehoben, da die vorherigen BRW teilweise veraltet waren.
  • Jährliche Aktualisierung: Mehrere Bundesländer sind zur jährlichen BRW-Ermittlung übergegangen, um aktuellere Werte zu gewährleisten.
  • Auswirkung auf die Kaufpreisaufteilung: Die neuen, aktuelleren Bodenrichtwerte können sowohl Vor- als auch Nachteile haben. In Regionen mit stark gestiegenen BRW erhöht sich der Bodenanteil. In Regionen, in denen die alten BRW überhöht waren, kann eine Korrektur nach unten erfolgen.
  • Transparenz: Durch die Reform sind Bodenrichtwerte flächendeckend digital abrufbar geworden, was die Datenlage für Gutachten verbessert.

Für Immobilienkäufer bedeutet das: Prüfen Sie immer den aktuellsten Bodenrichtwert zum Stichtag des Kaufvertrags. Veraltete BRW können zu einer fehlerhaften Kaufpreisaufteilung führen.

Einfluss auf die AfA Berechnung

Die Verbindung zwischen Bodenrichtwert und AfA ist direkt und messbar. Drei Faktoren bestimmen die jährliche Abschreibung:

  1. Kaufpreis: Der Gesamtbetrag, den Sie für die Immobilie bezahlt haben.
  2. Gebäudeanteil: Der Teil des Kaufpreises, der auf das Gebäude entfällt (Kaufpreis minus Bodenwert). Nur dieser Teil ist abschreibbar.
  3. AfA Satz: Bestimmt durch die Restnutzungsdauer. Bei 50 Jahren = 2 %, bei 25 Jahren = 4 %, bei 15 Jahren = 6,67 %.

Rechenbeispiel: Hebelwirkung der Restnutzungsdauer

Kaufpreis: 500.000 EUR, Bodenanteil: 40 % = 200.000 EUR, Gebäudeanteil: 300.000 EUR

Bei 2 % AfA (50 Jahre): 6.000 EUR/Jahr
Bei 4 % AfA (25 Jahre RND Gutachten): 12.000 EUR/Jahr
Bei 6,67 % AfA (15 Jahre RND Gutachten): 20.000 EUR/Jahr

Die verkürzte Restnutzungsdauer verdoppelt oder verdreifacht die jährliche AfA, selbst bei hohem Bodenanteil.

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Häufig gestellte Fragen

Am einfachsten über das BORIS-Portal (boris-d.de). Dort können Sie bundesweit Bodenrichtwerte kostenlos abrufen. Alternativ wenden Sie sich an den örtlichen Gutachterausschuss Ihrer Gemeinde oder Stadt. Eine offizielle Auskunft mit Stempel kostet in der Regel 15 bis 50 EUR.

Nein. Der Bodenrichtwert ist ein Durchschnittswert für eine definierte Zone. Der tatsächliche Grundstückswert kann durch Anpassungsfaktoren wie Grundstücksgröße, Zuschnitt, GFZ-Abweichung, Erschließungszustand oder Altlasten erheblich abweichen. Ein Sachverständiger kann diese Abweichungen dokumentieren und den Bodenwert individuell anpassen.

Nein. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im Urteil IX R 26/19 klargestellt, dass die BMF Arbeitshilfe nicht bindend ist. Ein Sachverständigengutachten kann zu einer abweichenden und für Sie günstigeren Aufteilung führen. Finanzgerichte akzeptieren methodisch korrekte Gutachten, auch wenn sie vom BMF Ergebnis abweichen.

Je höher der Bodenrichtwert, desto größer ist der nicht abschreibbare Grundstücksanteil am Kaufpreis. Das reduziert die AfA Bemessungsgrundlage. In Großstädten kann der Bodenanteil 40 bis 60 % des Kaufpreises ausmachen. Umso wichtiger ist eine verkürzte Restnutzungsdauer, die den AfA Satz erhöht und die geringere Bemessungsgrundlage teilweise kompensiert.

Für die Grundsteuerreform wurden bundesweit neue Bodenrichtwerte ermittelt. Diese aktualisierten Werte können auch als Referenz für die Kaufpreisaufteilung herangezogen werden, da sie den aktuellen Marktstand besser abbilden. In vielen Regionen sind die BRW deutlich gestiegen, was die Bedeutung einer professionellen Kaufpreisaufteilung unterstreicht.

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Zuletzt aktualisiert am 16.04.2026